Biotopschutz (Kreis WAF)
Biotop kommt aus dem Griechischen und bedeutet Lebensraum für Tiere und Pflanzen. Bestimmte Biotope unterliegen einem besonderen Schutz. Hierzu gehören u.a. Brachflächen, Hecken, Obstwiesen, Saumbiotope (Ackerrandstreifen, Wegränder), Trockenmauern, Bäche und Kleingewässer. Der Biotopschutz spielt auch eine wichtige Rolle beim Artenschutz. Im Rahmen des Landschaftsplanes Ahlen sind im Außenbereich viele Landschaftsbestandteile unter Schutz gestellt worden und neue Biotope angelegt worden. Zuständig für Fragen des Landschaftsplanes ist der Kreis Warendorf als Untere Landschaftsbehörde.