Um die Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des Landschaftsbildes und den
Erholungswert zu erhalten oder wiederherzustellen, gibt es
Landschaftsschutzgebiete (LSG). Naturschutzgebiete werden zur Erhaltung von
Lebensgemeinschaften oder Lebensräumen bestimmter wildlebender Pflanzen- und
Tierarten ausgewiesen.

Um die Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des Landschaftsbildes und den
Erholungswert zu erhalten oder wiederherzustellen, gibt es
Landschaftsschutzgebiete (LSG). Naturschutzgebiete werden zur Erhaltung von
Lebensgemeinschaften oder Lebensräumen bestimmter wildlebender Pflanzen- und
Tierarten ausgewiesen.

In den LSG's sind bestimmte Vorhaben
grundsätzlich verboten, wie z.B. das Errichten von baulichen Anlagen, auch wenn
sie keiner Baugenehmigung oder Bauanzeige bedürfen, die Anlage von Gewässern,
Aufschüttungen und Abgrabungen sowie die Beseitigung oder Beschädigung von
Hecken, Feld- und Ufergehölzen. In den Naturschutzgebieten ist zudem verboten,
Wege zu verlassen sowie in den geschützten Gebieten Feuer zu machen, zu rauchen
oder zu grillen. Ausnahmegenehmigungen der vorgenannten Verbote kann nur die
Untere Landschaftsbehörde des Kreises Warendorf erteilen. Im Stadtgebiet Ahlen
gibt es insgesamt 13 Landschaftsschutzgebiete und 8 Naturschutzgebiete.

Landschaftsschutz Um die Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des Landschaftsbildes und den
Erholungswert zu erhalten oder wiederherzustellen, gibt es
Landschaftsschutzgebiete (LSG). Naturschutzgebiete werden zur Erhaltung von
Lebensgemeinschaften oder Lebensräumen bestimmter wildlebender Pflanzen- und
Tierarten ausgewiesen.

Um die Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des Landschaftsbildes und den
Erholungswert zu erhalten oder wiederherzustellen, gibt es
Landschaftsschutzgebiete (LSG). Naturschutzgebiete werden zur Erhaltung von
Lebensgemeinschaften oder Lebensräumen bestimmter wildlebender Pflanzen- und
Tierarten ausgewiesen.

In den LSG's sind bestimmte Vorhaben
grundsätzlich verboten, wie z.B. das Errichten von baulichen Anlagen, auch wenn
sie keiner Baugenehmigung oder Bauanzeige bedürfen, die Anlage von Gewässern,
Aufschüttungen und Abgrabungen sowie die Beseitigung oder Beschädigung von
Hecken, Feld- und Ufergehölzen. In den Naturschutzgebieten ist zudem verboten,
Wege zu verlassen sowie in den geschützten Gebieten Feuer zu machen, zu rauchen
oder zu grillen. Ausnahmegenehmigungen der vorgenannten Verbote kann nur die
Untere Landschaftsbehörde des Kreises Warendorf erteilen. Im Stadtgebiet Ahlen
gibt es insgesamt 13 Landschaftsschutzgebiete und 8 Naturschutzgebiete.
https://serviceportal.ahlen.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/472/show
Gruppe 7.1 - Entsorgung, Stadtreinigung, Winterdienst
Ostberg 4 59229 Ahlen
Telefon 02382 59-9000