Um die Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des Landschaftsbildes und den Erholungswert zu erhalten oder wiederherzustellen, gibt es Landschaftsschutzgebiete (LSG). Naturschutzgebiete (NSG) werden zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften oder Lebensräumen bestimmter wildlebender Pflanzen- und Tierarten ausgewiesen.

In den LSG's sind bestimmte Vorhaben grundsätzlich verboten, wie z.B. das Errichten von baulichen Anlagen, auch wenn sie keiner Baugenehmigung oder Bauanzeige bedürfen, die Anlage von Gewässern, Aufschüttungen und Abgrabungen sowie die Beseitigung oder Beschädigung von Hecken, Feld- und Ufergehölzen. In den Naturschutzgebieten ist zudem verboten, Wege zu verlassen sowie in den geschützten Gebieten Feuer zu machen, zu rauchen oder zu grillen. Ausnahmegenehmigungen der vorgenannten Verbote kann nur die Untere Landschaftsbehörde des Kreises Warendorf erteilen. Im Stadtgebiet Ahlen gibt es insgesamt 13 Landschaftsschutzgebiete und 8 Naturschutzgebiete.

Die Zuständigkeit liegt bei der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Warendorf.