Im Fachbereich 6, Gruppe 6.3 Bauordnung, der Stadt Ahlen können Sie, sofern Sie Eigentümerin bzw. Eigentümer eines Grundstücks sind, die archivierten Bauakten einsehen. Bei Bedarf fertigen wir Ihnen auch Kopien entsprechender Seiten.
Wichtiger Hinweis:
Sofern bei der Stadt Ahlen alte Bauakten existieren, enthalten diese in der Regel die damaligen Bauantragsunterlagen und die dazu ergangenen Bescheide.
Es kann aber keine Gewähr dafür übernommen werden, dass die hier vorhandenen Baupläne und Berechnungen alle durchgeführten Baumaßnahmen vollständig dokumentieren und mit den tatsächlichen Bauausführungen vor Ort übereinstimmen. 


Hierzu sind folgende Hinweise zu beachten:
•    Für eine Akteneinsicht können Sie eine Anfrage per E-Mail senden oder telefonisch einen Termin vereinbaren.
•    Um Ihre Berechtigung überprüfen zu können, bringen Sie bitte Ihren Personalausweis mit.
•    Sie können die Akteneinsicht auch durch eine Bevollmächtigte bzw. einen Bevollmächtigten durchführen lassen. Diese/r muss mit Personalausweis und einer schriftlichen Bevollmächtigung ihre/seine Berechtigung nachweisen. Das entsprechende Formular finden Sie unter der Rubrik Formulare.

Kosten

Die Bereitstellung der Bauakten zur Einsichtnahme und das Anfertigen von Fotokopien ist gebührenpflichtig. Gemäß Runderlass des Innenministeriums und der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Ahlen werden folgende Gebühren erhoben:
-    Akteneinsicht für ein Grundstück je angefangene 30 Minuten (Arbeitsaufwand Verwaltung)    24,00 €
-    Kopie im Format DIN A4 pro Seite          0,30 €
-    Kopie im Format DIN A3 pro Seite          0,75 €

Bauaktenarchiv

Im Fachbereich 6, Gruppe 6.3 Bauordnung, der Stadt Ahlen können Sie, sofern Sie Eigentümerin bzw. Eigentümer eines Grundstücks sind, die archivierten Bauakten einsehen. Bei Bedarf fertigen wir Ihnen auch Kopien entsprechender Seiten.
Wichtiger Hinweis:
Sofern bei der Stadt Ahlen alte Bauakten existieren, enthalten diese in der Regel die damaligen Bauantragsunterlagen und die dazu ergangenen Bescheide.
Es kann aber keine Gewähr dafür übernommen werden, dass die hier vorhandenen Baupläne und Berechnungen alle durchgeführten Baumaßnahmen vollständig dokumentieren und mit den tatsächlichen Bauausführungen vor Ort übereinstimmen. 


Hierzu sind folgende Hinweise zu beachten:
•    Für eine Akteneinsicht können Sie eine Anfrage per E-Mail senden oder telefonisch einen Termin vereinbaren.
•    Um Ihre Berechtigung überprüfen zu können, bringen Sie bitte Ihren Personalausweis mit.
•    Sie können die Akteneinsicht auch durch eine Bevollmächtigte bzw. einen Bevollmächtigten durchführen lassen. Diese/r muss mit Personalausweis und einer schriftlichen Bevollmächtigung ihre/seine Berechtigung nachweisen. Das entsprechende Formular finden Sie unter der Rubrik Formulare.

Die Bereitstellung der Bauakten zur Einsichtnahme und das Anfertigen von Fotokopien ist gebührenpflichtig. Gemäß Runderlass des Innenministeriums und der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Ahlen werden folgende Gebühren erhoben:
-    Akteneinsicht für ein Grundstück je angefangene 30 Minuten (Arbeitsaufwand Verwaltung)    24,00 €
-    Kopie im Format DIN A4 pro Seite          0,30 €
-    Kopie im Format DIN A3 pro Seite          0,75 €

https://serviceportal.ahlen.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/495/show
Gruppe 6.3 Bauordnung
Südstraße 41 59227 Ahlen
Telefon 02382 59-333
Fax 02382 59-341

Herr

Elmar

Kleier

020 (Baudezernat, Erdgeschoss)

02382 59-589