Bauvorhaben, die nicht unter die Aufzählung der Sonderbauten fallen, werden im so genannten einfachen Baugenehmigungsverfahren bearbeitet.

Das Bauvorhaben ist mit den für die Prüfung erforderlichen Bauvorlagen bei der Stadt Ahlen einzureichen. In der Regel ist es erforderlich, dass die Bauvorlagen durch bauvorlagenberechtigte Entwurfsverfasser*in erstellt werden.

Für die Bearbeitung Ihres Antrags sind in jedem Fall folgende Unterlagen erforderlich:

  1. Antragsformular
  2. Bauzeichnungen im Maßstab 1:100 (Darstellung des Vorhabens in Grundriss, Ansichten und Schnitt im Maßstab 1:100, ggf. mit Anschluss an vorhandene Gebäude)
  3. Baubeschreibung (Beschreibung der Baumaterialien und der äußeren Gestaltung der baulichen Anlage)
  4. Angabe der Regenentwässerung
  5. Berechnung des umbauten Raumes und Angabe der Herstellungskosten
  6. Lageplan (Auszug aus der Liegenschaftskarte) im Maßstab 1:500 (nicht älter als 6 Monate)
  7. erhältlich beim Kreis Warendorf, Amt für Geoinformation und Kataster, Tel.: 02581/ 53-6209,
    Link: https://geoportal.kreis-warendorf.de/liegenschaftskarte/

In dem Lageplan sind durch Sie folgende Eintragungen vorzunehmen:

  • Markierung des Baugrundstückes durch kräftig gestrichelte Umrisslinie,
  • Kennzeichnung der vorhandenen baulichen Anlage durch Schrägschraffur,
  • Eintragung der geplanten baulichen Anlage mit Kennzeichnung durch Kreuzschraffur,
  • Vermaßung der geplanten baulichen Anlage (Außenmaße),
  • Vermaßung der Abstände zu Nachbargrundstücken, Straßen, baulichen Anlagen
  • Darstellung der Entwässerung des Bauvorhabens

Je nach Art des geplanten Bauvorhabens werden weitere Bauvorlagen für die Bearbeitung des Antrags erforderlich.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an folgende Ansprechpartner:

Bezirk 1 (Nord/West)
Mareen Terharen
Daniela Kämper

Bezirk 2 (Süd/Ost)
Julia Frank
Mareike Hintemann


Rechtsgrundlagen allgemein

§§ 64, 70 BauO NRW