Für die Sonderbauten, die in § 50 Abs. 2 BauO NRW aufgelistet sind, ist das Baugenehmigungsverfahren nach § 65 BauO NRW  durchzuführen. Als Sonderbauten gelten beispielsweise: Hochhäuser, Verkaufsstätten mit mehr als 2.000 m² Grundfläche, Versammlungsstätten, große Büro- und Verwaltungsgebäude, Krankenhäuser, Schulen, Gaststätten mit mehr als 200 Gastplätzen, Gebäude mit mehr als 1.600 m² Grundfläche und Garagen mit mehr als 1.000 m² Nutzfläche.

Für diese Sonderbauten ist im Baugenehmigungsverfahren neben den erforderlichen Unterlagen des einfachen Baugenehmigungsverfahrens auch zwingend ein Brandschutzkonzept einzureichen.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an folgende Ansprechpartner:

Bezirk 1 (Nord/West)
Mareen Terharen
Daniela Kämper

Bezirk 2 (Süd/Ost)
Julia Frank
Mareike Hintemann

Rechtsgrundlagen allgemein

§§ 50, 65, 70 BauO NRW

Bauantrag - Sonderbauten

Für die Sonderbauten, die in § 50 Abs. 2 BauO NRW aufgelistet sind, ist das Baugenehmigungsverfahren nach § 65 BauO NRW  durchzuführen. Als Sonderbauten gelten beispielsweise: Hochhäuser, Verkaufsstätten mit mehr als 2.000 m² Grundfläche, Versammlungsstätten, große Büro- und Verwaltungsgebäude, Krankenhäuser, Schulen, Gaststätten mit mehr als 200 Gastplätzen, Gebäude mit mehr als 1.600 m² Grundfläche und Garagen mit mehr als 1.000 m² Nutzfläche.

Für diese Sonderbauten ist im Baugenehmigungsverfahren neben den erforderlichen Unterlagen des einfachen Baugenehmigungsverfahrens auch zwingend ein Brandschutzkonzept einzureichen.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an folgende Ansprechpartner:

Bezirk 1 (Nord/West)
Mareen Terharen
Daniela Kämper

Bezirk 2 (Süd/Ost)
Julia Frank
Mareike Hintemann

Rechtsgrundlagen allgemein

§§ 50, 65, 70 BauO NRW

https://serviceportal.ahlen.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/497/show
Gruppe 6.3 Bauordnung
Südstraße 41 59227 Ahlen
Telefon 02382 59-333
Fax 02382 59-341

Frau

Mareen

Terharen

011 (Baudezernat, Erdgeschoss)

02382 59-342

Frau

Mareike

Hintemann

012 (Baudezernat, Erdgeschoss)

02382 59-331

Frau

Daniela

Kämper

018 (Baudezernat, Erdgeschoss)

02382 59-464