Während der Bauzeit werden genehmigungspflichtige Bauvorhaben durch die Bauaufsicht überwacht. Umfang und Intensität dieser Überwachung richten sich nach dem jeweiligen Bauvorhaben.

Der Baubeginn, die Fertigstellung des Rohbaus und die abschließende Fertigstellung des Vorhabens sind der Stadt Ahlen jeweils eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen.

Die genehmigten Bauvorlagen müssen auf der Baustelle vorliegen und im Rahmen der Bauüberwachung eingesehen werden können. Die Mitarbeiter*innen der Bauaufsicht sind berechtigt, die Baustelle zu betreten.

Zum Zeitpunkt der Fertigstellung eines Gebäudes müssen die darin vorhandenen technischen Anlagen und Einrichtungen ordnungsgemäß ausgeführt und betriebsbereit sein. Dies muss je nach Bedeutung und Gefahrenpotential entweder von Fachunternehmen bescheinigt oder von staatlich anerkannten Sachverständigen geprüft werden.

Rechtsgrundlagen allgemein

§§ 83, 84 BauO NRW

Bauüberwachung Während der Bauzeit werden genehmigungspflichtige Bauvorhaben durch die Bauaufsicht überwacht. Umfang und Intensität dieser Überwachung richten sich nach dem jeweiligen Bauvorhaben.

Der Baubeginn, die Fertigstellung des Rohbaus und die abschließende Fertigstellung des Vorhabens sind der Stadt Ahlen jeweils eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen.

Die genehmigten Bauvorlagen müssen auf der Baustelle vorliegen und im Rahmen der Bauüberwachung eingesehen werden können. Die Mitarbeiter*innen der Bauaufsicht sind berechtigt, die Baustelle zu betreten.

Zum Zeitpunkt der Fertigstellung eines Gebäudes müssen die darin vorhandenen technischen Anlagen und Einrichtungen ordnungsgemäß ausgeführt und betriebsbereit sein. Dies muss je nach Bedeutung und Gefahrenpotential entweder von Fachunternehmen bescheinigt oder von staatlich anerkannten Sachverständigen geprüft werden.

Rechtsgrundlagen allgemein

§§ 83, 84 BauO NRW
https://serviceportal.ahlen.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/499/show
Gruppe 6.3 Bauordnung
Südstraße 41 59227 Ahlen
Telefon 02382 59-333
Fax 02382 59-341

Herr

Matthias

Schröer

019 (Baudezernat, Erdgeschoss)

02382 59-387