Während der Bauzeit werden genehmigungspflichtige Bauvorhaben durch die Bauaufsicht überwacht. Umfang und Intensität dieser Überwachung richten sich nach dem jeweiligen Bauvorhaben. 
Der Baubeginn, die Fertigstellung des Rohbaus und die abschließende Fertigstellung des Vorhabens sind der Stadt Ahlen jeweils eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. 
Die genehmigten Bauvorlagen müssen auf der Baustelle vorliegen und im Rahmen der Bauüberwachung eingesehen werden können. Die Mitarbeiter*innen der Bauaufsicht sind berechtigt, die Baustelle zu betreten. 
Zum Zeitpunkt der Fertigstellung eines Gebäudes müssen die darin vorhandenen technischen Anlagen und Einrichtungen ordnungsgemäß ausgeführt und betriebsbereit sein. Dies muss je nach Bedeutung und Gefahrenpotential entweder von Fachunternehmen bescheinigt oder von staatlich anerkannten Sachverständigen geprüft werden. 
Rechtsgrundlagen allgemein
§§ 83, 84 BauO NRW
                    
            
 
            
            
         
        
     
     
    
    
    
    
        
            
                
            
            Bauüberwachung
            
            
            Während der Bauzeit werden genehmigungspflichtige Bauvorhaben durch die Bauaufsicht überwacht. Umfang und Intensität dieser Überwachung richten sich nach dem jeweiligen Bauvorhaben. 
Der Baubeginn, die Fertigstellung des Rohbaus und die abschließende Fertigstellung des Vorhabens sind der Stadt Ahlen jeweils eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. 
Die genehmigten Bauvorlagen müssen auf der Baustelle vorliegen und im Rahmen der Bauüberwachung eingesehen werden können. Die Mitarbeiter*innen der Bauaufsicht sind berechtigt, die Baustelle zu betreten. 
Zum Zeitpunkt der Fertigstellung eines Gebäudes müssen die darin vorhandenen technischen Anlagen und Einrichtungen ordnungsgemäß ausgeführt und betriebsbereit sein. Dies muss je nach Bedeutung und Gefahrenpotential entweder von Fachunternehmen bescheinigt oder von staatlich anerkannten Sachverständigen geprüft werden. 
Rechtsgrundlagen allgemein
§§ 83, 84 BauO NRW
            
            
            
            
            
            
            
            
            
            
                
                
                    https://serviceportal.ahlen.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/499/show
                
            
        
        
            
                Gruppe 6.3 Bauordnung
                
                
                
                    
                        001
                        Südstraße
                        41
                        59227
                        Ahlen
                        
                        
                            
                                
                                
                            
                        
                        
                    
                
                
                
                
                    
                        
                        bauordnung@stadt.ahlen.de
                    
                
                
                    
                        Herr
                        
                        Matthias
                        Schröer
                        
                        019 (Baudezernat, Erdgeschoss)
                        
                            
                                
                                02382 59-387
                            
                        
                        
                        
                            
                                
                                02382 59-341