Die Jugendgerichtshilfe bzw. die Jugendhilfe im Strafverfahren wird tätig, wenn ein/e Jugendliche/r oder Heranwachsende/r strafrechtlich in Erscheinung getreten ist.

Die Jugendgerichtshilfe bzw. Jugendhilfe im Strafverfahren ist eine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe des Jugendamtes.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendhilfe im Strafverfahren werden tätig, wenn sie erfahren, dass gegen einen Jugendlichen oder Heranwachsenden strafrechtlich ermittelt wird.

Wer eine Straftat begeht, muss damit rechnen, dass gegen ihn durch die Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren eingeleitet wird.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendhilfe im Strafverfahren

  • informieren
  • beraten
  • begleiten
  • berichten
  • vermitteln und
  • besuchen

während des Strafverfahrens, Jugendliche (14 - 17 Jahre alt) und Heranwachsende (18 - 20 Jahre alt), die eine Straftat begangen haben. Auch nach Abschluss des Verfahrens stehen sie den Jugendlichen und Heranwachsenden zur Seite, wenn es z.B. um die Ableistung von Sozialstunden geht.

Voraussetzungen

Straffälligkeit

Jugendhilfe im Strafverfahren

Die Jugendgerichtshilfe bzw. Jugendhilfe im Strafverfahren ist eine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe des Jugendamtes.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendhilfe im Strafverfahren werden tätig, wenn sie erfahren, dass gegen einen Jugendlichen oder Heranwachsenden strafrechtlich ermittelt wird.

Wer eine Straftat begeht, muss damit rechnen, dass gegen ihn durch die Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren eingeleitet wird.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendhilfe im Strafverfahren

  • informieren
  • beraten
  • begleiten
  • berichten
  • vermitteln und
  • besuchen

während des Strafverfahrens, Jugendliche (14 - 17 Jahre alt) und Heranwachsende (18 - 20 Jahre alt), die eine Straftat begangen haben. Auch nach Abschluss des Verfahrens stehen sie den Jugendlichen und Heranwachsenden zur Seite, wenn es z.B. um die Ableistung von Sozialstunden geht.

Jugendgerichtshilfe, Straffällige Jugendliche https://serviceportal.ahlen.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/49980/show
Gruppe 5.1 - Team Jugendhilfe im Strafverfahren
Westenmauer 10 59227 Ahlen
Telefon 02382 59-196

Frau

Joy-Alice

Burghardt

503 (Rathaus, 5. Etage)

02382 59-363

Frau

Charlotta

Graef

502 (Rathaus, 5. Etage)

02382 59-184

Herr

Daniel

Marr

Teamleitung Spezialdienste

501 (Rathaus, 5. Etage)

02382 59-281

Frau

Kristin

Ohmann

647 (Rathaus, 6. Etage)

02382 59-323

Frau

Merita

Aljijaj

502 (Rathaus, 5. Etage)

02382 59-184
Gruppe 5.1 - Kinder, Jugendliche und Familien
Westenmauer 10 59227 Ahlen
Telefon 02382 59-244

Frau

Joy-Alice

Burghardt

503 (Rathaus, 5. Etage)

02382 59-363

Frau

Charlotta

Graef

502 (Rathaus, 5. Etage)

02382 59-184

Herr

Daniel

Marr

Teamleitung Spezialdienste

501 (Rathaus, 5. Etage)

02382 59-281

Frau

Kristin

Ohmann

647 (Rathaus, 6. Etage)

02382 59-323

Frau

Merita

Aljijaj

502 (Rathaus, 5. Etage)

02382 59-184