Abgeschlossenheitsbescheinigung für Wohnraum
Wohnungseigentum können Sie nur bilden, wenn die Wohnungen oder sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind. Daher benötigen Sie für die Grundbucheintragung eine Bescheinigung der Unteren Bauaufsichtsbehörde mit geprüften Bauzeichnungen.
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist mit den erforderlichen Unterlagen bei der Stadt Ahlen schriftlich zu beantragen. Die Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung ist gebührenpflichtig.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an folgende Ansprechpartner:
Bezirk 1 (Nord/West)
Mareen Terharen
Daniela Kämper
Bezirk 2 (Süd/Ost)
Lidia Gärtner
Mareike Hintemann
Rechtsgrundlagen allgemein
§§ 7, 32 WoEigG