Wohnungseigentum können Sie nur bilden, wenn die Wohnungen oder sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind. Daher benötigen Sie für die Grundbucheintragung eine Bescheinigung der Unteren Bauaufsichtsbehörde mit geprüften Bauzeichnungen.

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist mit den erforderlichen Unterlagen bei der Stadt Ahlen schriftlich zu beantragen. Die Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung ist gebührenpflichtig.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an folgende Ansprechpartner:

Bezirk 1 (Nord/West)
Mareen Terharen
Daniela Kämper

Bezirk 2 (Süd/Ost)
Julia Frank
Mareike Hintemann
 

Rechtsgrundlagen allgemein

§§ 7, 32  WoEigG

Abgeschlossenheitsbescheinigung für Wohnraum

Wohnungseigentum können Sie nur bilden, wenn die Wohnungen oder sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind. Daher benötigen Sie für die Grundbucheintragung eine Bescheinigung der Unteren Bauaufsichtsbehörde mit geprüften Bauzeichnungen.

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist mit den erforderlichen Unterlagen bei der Stadt Ahlen schriftlich zu beantragen. Die Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung ist gebührenpflichtig.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an folgende Ansprechpartner:

Bezirk 1 (Nord/West)
Mareen Terharen
Daniela Kämper

Bezirk 2 (Süd/Ost)
Julia Frank
Mareike Hintemann
 

Rechtsgrundlagen allgemein

§§ 7, 32  WoEigG

https://serviceportal.ahlen.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/511/show
Gruppe 6.3 Bauordnung
Südstraße 41 59227 Ahlen
Telefon 02382 59-333
Fax 02382 59-341

Frau

Mareen

Terharen

011 (Baudezernat, Erdgeschoss)

02382 59-342

Frau

Mareike

Hintemann

012 (Baudezernat, Erdgeschoss)

02382 59-331

Frau

Daniela

Kämper

018 (Baudezernat, Erdgeschoss)

02382 59-464