Grundstücksteilung
Für die Teilung eines bebauten Grundstückes ist die Genehmigung der Unteren Bauaufsichtsbehörde erforderlich.
Für den Antrag zur Genehmigung einer Grundstücksteilung ist ein amtlicher Lageplan erforderlich, der von einer öffentlich bestellten Vermessungsingenieur*in oder vom Katasteramt erstellt wurde.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an folgende Ansprechpartner:
Bezirk 1 (Nord/West)
Mareen Terharen
Daniela Kämper
Bezirk 2 (Süd/Ost)
Lidia Gärtner
Mareike Hintemann
Rechtsgrundlagen allgemein
§ 7 BauO NRW