Einzelfragen zu einem geplanten Bauvorhaben können im Rahmen einer Bauvoranfrage (Vorbescheid) verbindlich geklärt werden. Dies empfiehlt sich immer dann, wenn es sich um Punkte handelt, an denen das gesamte Vorhaben scheitern könnte oder die zumindest erheblichen Einfluss auf die Planung haben.

Die Unterlagen müssen nur die für die Beantwortung der gestellten Fragen notwendigen Angaben enthalten, sie sind deshalb oft wesentlich weniger umfangreich als bei einem Bauantrag. In der Regel ist es aber erforderlich, dass die Bauvorlagen durch eine bauvorlagenberechtigte Entwurfsverfasser*in erstellt werden.

Im Rahmen eines Vorbescheides werden grundsätzliche, meist planungsrechtliche Fragen geklärt, denkbar sind aber Fragen aus allen baurechtlich relevanten Bereichen (z.B. Stellplatznachweis, Abstandflächen).
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an folgende Ansprechpartner:

Bezirk 1 (Nord/West)
Mareen Terharen
Daniela Kämper

Bezirk 2 (Süd/Ost)
Julia Frank
Mareike Hintemann

Rechtsgrundlagen allgemein

§ 77 BauO NRW

Bauvoranfrage (Vorbescheid)

Einzelfragen zu einem geplanten Bauvorhaben können im Rahmen einer Bauvoranfrage (Vorbescheid) verbindlich geklärt werden. Dies empfiehlt sich immer dann, wenn es sich um Punkte handelt, an denen das gesamte Vorhaben scheitern könnte oder die zumindest erheblichen Einfluss auf die Planung haben.

Die Unterlagen müssen nur die für die Beantwortung der gestellten Fragen notwendigen Angaben enthalten, sie sind deshalb oft wesentlich weniger umfangreich als bei einem Bauantrag. In der Regel ist es aber erforderlich, dass die Bauvorlagen durch eine bauvorlagenberechtigte Entwurfsverfasser*in erstellt werden.

Im Rahmen eines Vorbescheides werden grundsätzliche, meist planungsrechtliche Fragen geklärt, denkbar sind aber Fragen aus allen baurechtlich relevanten Bereichen (z.B. Stellplatznachweis, Abstandflächen).
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an folgende Ansprechpartner:

Bezirk 1 (Nord/West)
Mareen Terharen
Daniela Kämper

Bezirk 2 (Süd/Ost)
Julia Frank
Mareike Hintemann

Rechtsgrundlagen allgemein

§ 77 BauO NRW

https://serviceportal.ahlen.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/516/show
Gruppe 6.3 Bauordnung
Südstraße 41 59227 Ahlen
Telefon 02382 59-333
Fax 02382 59-341

Frau

Mareen

Terharen

011 (Baudezernat, Erdgeschoss)

02382 59-342

Frau

Mareike

Hintemann

012 (Baudezernat, Erdgeschoss)

02382 59-331

Frau

Daniela

Kämper

018 (Baudezernat, Erdgeschoss)

02382 59-464