Der Bebauungsplan gem. § 8 Baugesetzbuch (BauGB) enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung eines Baugebietes. Er wird deshalb auch als der "verbindliche" Bauleitplan bezeichnet und als Satzung, d.h. als Ortsrecht beschlossen. Er bildet die Grundlage für weitere, zum Vollzug des Baugesetzbuch (BauGB) erforderliche Maßnahmen.

Der Bebauungsplan bezieht sich auf Teilflächen des Gemeindegebietes und ist aus dem gesamtstädtischen Flächennutzungsplan, der das übergeordnete Konzept der städtebaulichen Entwicklung für die Kommune enthält, zu entwickeln. Der Bebauungsplan konkretisiert somit die Darstellungen des Flächennutzungsplanes und setzt für räumlich begrenzte Bereiche in rechtsverbindlicher Weise fest, ob und wie die Grundstücke bebaut werden dürfen.

Bebauungspläne sind aufzustellen, "sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist". Daraus ergibt sich z. B. auch, daß kein rechtlicher Zwang für die Gemeinden besteht, für das gesamte Gemeindegebiet Bebauungspläne aufzustellen.

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Offenlagen und Beteiligungen

Unterlagen zur Beteiligungen der Öffentlichkeit (Bebauungsplan, Flächennutzungsplan) können während der Dienststunden montags, dienstags und freitags 08:30 bis 12:30 Uhr und 14:30 bis 16:00 Uhr, mittwochs von 8:30 bis 12:00 Uhr und donnerstags von 08:30 bis 13:30 und 14:30 bis 17:00 Uhr bei der Stadtverwaltung Ahlen, Fachbereich 6, Stadtentwicklung und Bauen im Baudezernat, Südstraße 41, 59227 Ahlen  auf der 2. Etage eingesehen werden. Im Sinne der Barrierefreiheit kann nach vorheriger Terminabsprache eine Einsichtnahme der Unterlagen im Rathaus der Stadt Ahlen, Westenmauer 10, 59227 Ahlen vorgenommen oder über folgenden QR-Code eingesehen werden.