Der Bebauungsplan gem. § 8 Baugesetzbuch (BauGB) enthält die rechtsverbindlichen
Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung eines Baugebietes. Er wird deshalb
auch als der "verbindliche" Bauleitplan bezeichnet und als Satzung, d.h. als
Ortsrecht beschlossen. Er bildet die Grundlage für weitere, zum Vollzug des
Baugesetzbuch (BauGB) erforderliche Maßnahmen.

Der Bebauungsplan bezieht sich auf Teilflächen des
Gemeindegebietes und ist aus dem gesamtstädtischen Flächennutzungsplan, der das
übergeordnete Konzept der städtebaulichen Entwicklung für die Kommune enthält,
zu entwickeln. Der Bebauungsplan konkretisiert somit die Darstellungen des
Flächennutzungsplanes und setzt für räumlich begrenzte Bereiche in
rechtsverbindlicher Weise fest, ob und wie die Grundstücke bebaut werden
dürfen.


Bebauungspläne sind aufzustellen, "sobald und soweit es für die
städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist". Daraus ergibt sich z.
B. auch, daß kein rechtlicher Zwang für die Gemeinden besteht, für das gesamte
Gemeindegebiet Bebauungspläne aufzustellen.

Bebauungsplan

Der Bebauungsplan gem. § 8 Baugesetzbuch (BauGB) enthält die rechtsverbindlichen
Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung eines Baugebietes. Er wird deshalb
auch als der "verbindliche" Bauleitplan bezeichnet und als Satzung, d.h. als
Ortsrecht beschlossen. Er bildet die Grundlage für weitere, zum Vollzug des
Baugesetzbuch (BauGB) erforderliche Maßnahmen.

Der Bebauungsplan bezieht sich auf Teilflächen des
Gemeindegebietes und ist aus dem gesamtstädtischen Flächennutzungsplan, der das
übergeordnete Konzept der städtebaulichen Entwicklung für die Kommune enthält,
zu entwickeln. Der Bebauungsplan konkretisiert somit die Darstellungen des
Flächennutzungsplanes und setzt für räumlich begrenzte Bereiche in
rechtsverbindlicher Weise fest, ob und wie die Grundstücke bebaut werden
dürfen.


Bebauungspläne sind aufzustellen, "sobald und soweit es für die
städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist". Daraus ergibt sich z.
B. auch, daß kein rechtlicher Zwang für die Gemeinden besteht, für das gesamte
Gemeindegebiet Bebauungspläne aufzustellen.

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Gruppe 6.2 - Stadtplanung, Denkmalpflege und Stadtgestaltung
Südstraße 41 59227 Ahlen
Telefon 02382 59-357

Herr

Thomas

Kampmann

Gruppenleitung

214 (Baudezernat, 2. Etage)

02382 59-357

Frau

Verena

Heinz

212 (Baudezernat, 2. Etage)

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