Für Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Wittkemper-Peilert; E-Mail: denkmal@stadt.ahlen.de

Die Erhaltung von Denkmälern ist in der heutigen Zeit zu einer wichtigen Aufgabe geworden. Dabei geht es hier nicht allein um einige historische Grundstücke, wie Kirchen, Schlösser u.a., sondern ganz allgemein um Zeugnisse unserer lebendigen Vergangenheit, um die gewachsene Stadt, um Plätze und Industrieanlagen, aber auch um Einzelbaudenkmale oder Kleinigkeiten, wie z.B. eine alte Tür, die als Einblick in vergangene Handwerkstechniken dienen. Bodendenkmäler nehmen hierbei ebenfalls einen wichtigen Platz als Dokumente der Vergangenheit ein.
Rechtsgrundlage und Zuständigkeit
Der Denkmalschutz ist in Nordrhein-Westfalen durch das seit 1980 in Kraft getretene Denkmalschutzgesetz (DSchG NW) geregelt. In Ahlen werden die Denkmallisten bei der Stadtplanungsabteilung, die zugleich Untere Denkmalbehörde ist, geführt. Hier sind die eingetragenen Bau- und Bodendenkmäler verzeichnet. Mit der Eintragung in diese Liste oder der vorläufigen Unterschutzstellung unterliegen die Objekte den Vorschriften des DSchG NW.
Veränderungen an Baudenkmälern
Jegliche bauliche Veränderungen oder Nutzungsänderungen an Baudenkmälern bzw. die Veränderung des Erscheinungsbildes sowie die Errichtung, Veränderung und Beseitigung von baulichen Anlagen, die sich in der engeren Umgebung von Baudenkmälern befinden, unterliegen der denkmalrechtlichen Erlaubnispflicht.
Bevor also bauliche oder andere Veränderungsmaßnahmen durchgeführt werden, ist die Untere Denkmalschutzbehörde schriftlich zu informieren. Bevor mit der Maßnahme begonnen werden darf, ist der denkmalrechtliche Bescheid abzuwarten.
Hilfreich ist es, vorab ein gemeinsames Gespräch mit der Städtischen Denkmalpflege zu führen, um Belange des Denkmalschutzes und die eigenen Absichten frühzeitig in Einklang bringen zu können.
Zuschüsse-Förderungen
Nach DSchG NW ist es die Pflicht des Eigentümers, sein Denkmal zu erhalten, was der Sozialpflichtigkeit des Eigentums (Artikel 14 des Grundgesetzes: "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen") entspricht. Dieser Aufgabe hat der Eigentümer entschädigungslos nachzukommen, soweit es ihm nach seiner Leistungsfähigkeit zuzumuten ist.
Gleichwohl läßt der Staat die Bürger, denen er solchermaßen Pflichten auferlegt, nicht allein. Neben Zuschüssen aus Denkmalpflegemitteln und Fördermitteln zur Altbaumodernisierung können steuerliche Vergünstigungen eine wichtige Hilfe für die Besitzer von denkmalwerten Gebäuden sein.
Hinweise / Tipps
Neben den Verwaltungs- und Pflichtaufgaben, die der Gemeinde aus dem Denkmalschutzgesetz entstehen, werden in Ahlen immer wieder auch Veranstaltungen angeboten, die für alle Bürger interessant sind.
So findet jedes Jahr der Tag des offenen Denkmals am 2. Sonntag im September statt. Hier werden interessante Bau– und Bodendenkmäler, die sonst nicht zugänglich sind, gezeigt, geöffnet und erklärt.
Die LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen beim Landschaftsverband Westfalen–Lippe (LWL) hat in Zusammenarbeit mit der städtischen Denkmalpflege eine Stadtrallye für Kinder entwickelt, die seit einigen Jahren großen Anklang findet.