Die Beistandschaft ist eine Form der gesetzlichen Vertretung eines minderjährigen Kindes.

Die Beistandschaft hat folgende Aufgaben: 

  • Vertretung des Kindes im Vaterschaftsfeststellungsverfahren,
  • Vertretung des Kindes bei der Unterhaltsfestsetzung und -durchsetzung,
  • Beurkundung von Vaterschaftsanerkennung und -zustimmung, Unterhaltsverpflichtungserklärungen und Sorgeerklärungen (auch für andere Jugendämter)
  • Beratung von volljährigen (aber unter 21-jährigen) Unterhaltsberechtigten bei der Durchsetzung des Unterhaltsanspruches,
  • Ausfertigung einer Alleinsorgebescheinigung.

Die Beistandschaft endet mit schriftlicher Erklärung des Antragsstellers, mit Wegfall der Voraussetzungen oder mit Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes.

Im Rahmen einer Beistandschaft wird im Sinne einer ganzheitlichen Hilfestellung bei Bedarf zusammen mit anderen Fachdiensten des Jugendamtes und gemeinsam mit allen Beteiligten nach den bestmöglichen Lösungen in Fragen der Unterhaltsrealisierung für Ihr Kind gesucht.

Auf Wunsch kann eine Beratung nach Terminvereinbarung auch online stattfinden.

Die Beurkundungen im Kindschaftsrecht erfolgen ausschließlich auf Terminvereinbarung.

Voraussetzungen

Eine Beistandschaft kann von dem Elternteil beantragt werden, der die elterliche Sorge hat und bei dem das Kind lebt. Durch die Beistandschaft wird die elterliche Sorge nicht eingeschränkt.

Unterlagen

Bei Beurkundungen sind ein Lichtbildausweis aller Beteiligten (auch Dolmetscher) bzw. Geburtsunterlagen des/r zu beurkundenden Kindes/r vorzulegen.

Kosten

Die Vertretung des Jugendamtes in den Verfahren ist kostenlos.

Beistandschaften und Beurkundungen

Die Beistandschaft hat folgende Aufgaben: 

  • Vertretung des Kindes im Vaterschaftsfeststellungsverfahren,
  • Vertretung des Kindes bei der Unterhaltsfestsetzung und -durchsetzung,
  • Beurkundung von Vaterschaftsanerkennung und -zustimmung, Unterhaltsverpflichtungserklärungen und Sorgeerklärungen (auch für andere Jugendämter)
  • Beratung von volljährigen (aber unter 21-jährigen) Unterhaltsberechtigten bei der Durchsetzung des Unterhaltsanspruches,
  • Ausfertigung einer Alleinsorgebescheinigung.

Die Beistandschaft endet mit schriftlicher Erklärung des Antragsstellers, mit Wegfall der Voraussetzungen oder mit Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes.

Bei Beurkundungen sind ein Lichtbildausweis aller Beteiligten (auch Dolmetscher) bzw. Geburtsunterlagen des/r zu beurkundenden Kindes/r vorzulegen.

Im Rahmen einer Beistandschaft wird im Sinne einer ganzheitlichen Hilfestellung bei Bedarf zusammen mit anderen Fachdiensten des Jugendamtes und gemeinsam mit allen Beteiligten nach den bestmöglichen Lösungen in Fragen der Unterhaltsrealisierung für Ihr Kind gesucht.

Auf Wunsch kann eine Beratung nach Terminvereinbarung auch online stattfinden.

Die Beurkundungen im Kindschaftsrecht erfolgen ausschließlich auf Terminvereinbarung.

Die Vertretung des Jugendamtes in den Verfahren ist kostenlos.

Beistandschaft, Beurkundung, Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung, Kindesunterhalt, Alleinsorgebescheinigung https://serviceportal.ahlen.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/52700/show
Gruppe 5.1 - Kinder, Jugendliche und Familien
Westenmauer 10 59227 Ahlen
Telefon 02382 59-244

Frau

Michaela

Günnewig

503 (Rathaus, 5. Etage)

02382 59-338

Herr

Christian

Kieslich

504 (Rathaus, 5. Etage)

02382 59-225
Gruppe 5.1 - Team Beistandschaften und Beurkundungen
Westenmauer 10 59227 Ahlen
Telefon 02382 59-196

Frau

Michaela

Günnewig

503 (Rathaus, 5. Etage)

02382 59-338

Herr

Christian

Kieslich

504 (Rathaus, 5. Etage)

02382 59-225