Tätigkeiten von Vormunden
Vormunde
- üben die gesetzliche Vertretung für Kinder und Jugendliche aus und nehmen deren Interessen wahr,
- sorgen für die Gesundheit der Minderjährigen,
- pflegen regelmäßig persönlichen Kontakt mit den Minderjährigen,
- entscheiden über ihren Lebensort und wirken bei der Wahl des Kindergartens, der Schule oder der Ausbildungsstätte mit,
- legen mit den Minderjährigen und deren Bezugspersonen die Erziehungsziele fest und beaufsichtigen deren Umsetzung,
- sind Beteiligte im Rahmen des Hilfeplanverfahrens und wirken in Kooperation mit den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe in der Auswahl und Ausgestaltung von erzieherischen Hilfen mit,
- verwalten Vermögen von Kindern und Jugendlichen, die unter Vormundschaft / Pflegschaft stehen, regeln ihre Erbangelegenheiten und machen Sozialleistungen geltend,
- vertreten sie in gerichtlichen Verfahren und sorgen für eine angemessene Anhörung und Beteiligung und
- begleiten minderjährige Mütter als gesetzlicher Vormund ihrer Kinder und unterstützen sie in Fragen der Erziehung und Versorgung der Kinder sowie bei der Regelung behördlicher Angelegenheiten