Kernaufgabe des PKD ist es, Personen zu erreichen, die die Bereitschaft haben, ihre Privatsphäre zu öffnen und diesen Rahmen für die Erziehung von Kindern, die nicht ihre eigenen sind und die aus unterschiedlichen Gründen nicht in ihrem Herkunftssystem verbleiben können, zu erziehen und somit zu einer öffentlichen Familie werden. Die gesetzliche Grundlage dazu bildet der § 37 b Abs. 3 SGB VIII, demnach soll das Jugendamt „den Erfordernissen des Einzelfalls entsprechend an Ort und Stelle überprüfen, ob die Pflegeperson eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen förderliche Erziehung gewährleistet“. Die Fachkräfte bedienen sich unterschiedlicher Methoden, um sowohl die notwendigen Informationen über sämtliche pflegekinderspezifische Themen zu transportieren, als auch sich ein Urteil über die Persönlichkeit der Bewerber*innen und damit deren Eignung  zu bilden. Dabei ist entscheidend, dass der/ die Bewerber*innen sich intensiv und tief mit der Entscheidung über die Aufnahme eines Kindes, den eigenen Wünschen und Erwartungen sowie möglichen Bedenken und Sorgen auseinandergesetzt haben. Bereits im Vorfeld sollten Risiken und Gefährdungs-potentiale erkannt werden und es muss eine Abwägung erfolgen, ob der Schutz und das Wohl des Kindes bei dem Bewerber gewährleistet sind. Die Vorbereitung und Schulung von potentiellen Pflegeltern erfolgt in 3 Schritten:

  • die individuelle Vorbereitung in Form von mind. zwei Gesprächen inkl. Hausbesuchen
  • Gruppenschulung
  • Auswertung

Zum Abschluss des Verfahrens liegen dem PKD von den Bewerbern folgende Unterlagen vor:

  • Bewerberbogen
  • Bindungsinterview
  • Genogramm
  • Ärztliche Bescheinigung
  • Einkommensnachweise
  • erweitertes Führungszeugnis

Der PKD stellt aus den gewonnenen Informationen ein Profil zusammen.

Auswahl und Vorbereitung von Pflegeeltern

Kernaufgabe des PKD ist es, Personen zu erreichen, die die Bereitschaft haben, ihre Privatsphäre zu öffnen und diesen Rahmen für die Erziehung von Kindern, die nicht ihre eigenen sind und die aus unterschiedlichen Gründen nicht in ihrem Herkunftssystem verbleiben können, zu erziehen und somit zu einer öffentlichen Familie werden. Die gesetzliche Grundlage dazu bildet der § 37 b Abs. 3 SGB VIII, demnach soll das Jugendamt „den Erfordernissen des Einzelfalls entsprechend an Ort und Stelle überprüfen, ob die Pflegeperson eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen förderliche Erziehung gewährleistet“. Die Fachkräfte bedienen sich unterschiedlicher Methoden, um sowohl die notwendigen Informationen über sämtliche pflegekinderspezifische Themen zu transportieren, als auch sich ein Urteil über die Persönlichkeit der Bewerber*innen und damit deren Eignung  zu bilden. Dabei ist entscheidend, dass der/ die Bewerber*innen sich intensiv und tief mit der Entscheidung über die Aufnahme eines Kindes, den eigenen Wünschen und Erwartungen sowie möglichen Bedenken und Sorgen auseinandergesetzt haben. Bereits im Vorfeld sollten Risiken und Gefährdungs-potentiale erkannt werden und es muss eine Abwägung erfolgen, ob der Schutz und das Wohl des Kindes bei dem Bewerber gewährleistet sind. Die Vorbereitung und Schulung von potentiellen Pflegeltern erfolgt in 3 Schritten:

  • die individuelle Vorbereitung in Form von mind. zwei Gesprächen inkl. Hausbesuchen
  • Gruppenschulung
  • Auswertung

Zum Abschluss des Verfahrens liegen dem PKD von den Bewerbern folgende Unterlagen vor:

  • Bewerberbogen
  • Bindungsinterview
  • Genogramm
  • Ärztliche Bescheinigung
  • Einkommensnachweise
  • erweitertes Führungszeugnis

Der PKD stellt aus den gewonnenen Informationen ein Profil zusammen.

https://serviceportal.ahlen.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/52705/show
Gruppe 5.1 - Team Pflegekinderdienst
Westenmauer 10 59227 Ahlen
Telefon 02382 59-196

Frau

Angelika

Behr

641 (Rathaus, 6. Etage)

02382 59-442

Frau

Christiane

Biernatzki

641 (Rathaus, 6. Etage)

02382 59-564

Frau

Meike

Klicks

531 (Rathaus, 6. Etage)

02382 59-430

Herr

Benjamin

Morbeck

644 (Rathaus, 6. Etage)

02382 59-319