Die Suche nach geeigneten Pflegepersonen ist eine verantwortungsvolle Aufgabe. Pflegepersonen agieren im Auftrag der öffentlichen Jugendhilfe und brauchen eine grundsätzliche Bereitschaft, mit dieser zu kooperieren. Um ein Kind in den eigenen Haushalt aufzunehmen, bedarf es außerdem verschiedener Voraussetzungen:

  • Bewerber müssen das komplette Vorbereitungsverfahren aktiv durchlaufen.
  • Die Bewerber müssen psychisch und physisch insofern gesund sein, dass sie den Anforderungen eines Pflegekindes gerecht werden können, d.h. es darf keine lebensverkürzende Krankheit (z.B. Krebs) vorliegen. Ebenso sind Suchterkrankungen und psychiatrische Erkrankungen auszuschließen, die sich negativ auf die Entwicklung eines Kindes auswirken könnten. Weiter sollte keine ansteckende Krankheit vorliegen. Hierzu ist eine ärztliche Untersuchung erforderlich.
  • Ein erweitertes Führungszeugnis ohne Eintrag (ggf. von allen im Haushalt lebenden Personen ab 16 Jahren) ist vorzulegen. Sollte ein Eintrag enthalten sein, ist dieser genau zu prüfen (was, wann, Bedeutung heute etc.).
  • Die wirtschaftlichen Verhältnisse sind ausreichend, d.h. es liegt keine Überschuldung (z.B. Privatinsolvenz) vor und es besteht keine Abhängigkeit von staatlichen Transferleistungen oder dem potenziellen Pflegeverhältnis.
  • Für bereits in der Familie lebende Kinder muss das Wohl weiterhin gewährleistet sein. Es sollte keine ungünstigen Geschwisterkonstellationen geben. Die in der Familie lebenden Kinder sind offen einem Pflegekind gegenüber, Widerstände sind nicht erkennbar. Dieses gilt ebenso für Partner.
  • Leibliche Kinder sollten sich nicht in Jugendhilfemaßnahmen befinden, bzw. es sollten keine erheblichen Erziehungsschwierigkeiten erkennbar sein.
  • Kooperationsbereitschaft mit dem Jugendamt und weiteren Beratungsstellen ist vorhanden. 
  • Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie und Toleranz gegenüber dieser sollte ebenfalls vorhanden sein. 
  • Pflegepersonen besitzen Einfühlungsvermögen in die Gedanken- und Gefühlswelt eines Kindes.
  • Sie können dauerhafte Bindungen anbieten und eingehen.
  • Sie besitzen die Fähigkeit zur Selbstkritik (eigenes Verhalten kritisch sehen und hinterfragen können).
  • Vorhandensein einer guten Reflexionsfähigkeit in Bezug auf die eigenen lebensgeschichtlichen Erlebnisse und Verhaltensweisen.
  • Pflegepersonen verfügen über Problemlösungskompetenzen (in schwierigen Situationen Lösungen suchen und nicht die Probleme ausblenden).
  • Sie leben allein oder in einer stabilen und zufriedenen Partnerschaft.
  • Sie verfügen über eine Motivation, die dem Kind zugewandt ist und es nicht instrumentalisiert (z.B. Kind als „Kitt“ für Partnerschaftsprobleme benutzen).
  • Eine evtl. eigene ungewollte Kinderlosigkeit sollte verarbeitet sein.
  • Pflegepersonen verfügen über einen gesicherten Aufenthaltsstatus.

Je passgenauer die Suche nach geeigneten Pflegepersonen gelingt, umso  größer ist die Chance auf ein stabiles und funktionierendes Pflegeverhältnis.

Pflegefamilien/ Pflegepersonen

Die Suche nach geeigneten Pflegepersonen ist eine verantwortungsvolle Aufgabe. Pflegepersonen agieren im Auftrag der öffentlichen Jugendhilfe und brauchen eine grundsätzliche Bereitschaft, mit dieser zu kooperieren. Um ein Kind in den eigenen Haushalt aufzunehmen, bedarf es außerdem verschiedener Voraussetzungen:

  • Bewerber müssen das komplette Vorbereitungsverfahren aktiv durchlaufen.
  • Die Bewerber müssen psychisch und physisch insofern gesund sein, dass sie den Anforderungen eines Pflegekindes gerecht werden können, d.h. es darf keine lebensverkürzende Krankheit (z.B. Krebs) vorliegen. Ebenso sind Suchterkrankungen und psychiatrische Erkrankungen auszuschließen, die sich negativ auf die Entwicklung eines Kindes auswirken könnten. Weiter sollte keine ansteckende Krankheit vorliegen. Hierzu ist eine ärztliche Untersuchung erforderlich.
  • Ein erweitertes Führungszeugnis ohne Eintrag (ggf. von allen im Haushalt lebenden Personen ab 16 Jahren) ist vorzulegen. Sollte ein Eintrag enthalten sein, ist dieser genau zu prüfen (was, wann, Bedeutung heute etc.).
  • Die wirtschaftlichen Verhältnisse sind ausreichend, d.h. es liegt keine Überschuldung (z.B. Privatinsolvenz) vor und es besteht keine Abhängigkeit von staatlichen Transferleistungen oder dem potenziellen Pflegeverhältnis.
  • Für bereits in der Familie lebende Kinder muss das Wohl weiterhin gewährleistet sein. Es sollte keine ungünstigen Geschwisterkonstellationen geben. Die in der Familie lebenden Kinder sind offen einem Pflegekind gegenüber, Widerstände sind nicht erkennbar. Dieses gilt ebenso für Partner.
  • Leibliche Kinder sollten sich nicht in Jugendhilfemaßnahmen befinden, bzw. es sollten keine erheblichen Erziehungsschwierigkeiten erkennbar sein.
  • Kooperationsbereitschaft mit dem Jugendamt und weiteren Beratungsstellen ist vorhanden. 
  • Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie und Toleranz gegenüber dieser sollte ebenfalls vorhanden sein. 
  • Pflegepersonen besitzen Einfühlungsvermögen in die Gedanken- und Gefühlswelt eines Kindes.
  • Sie können dauerhafte Bindungen anbieten und eingehen.
  • Sie besitzen die Fähigkeit zur Selbstkritik (eigenes Verhalten kritisch sehen und hinterfragen können).
  • Vorhandensein einer guten Reflexionsfähigkeit in Bezug auf die eigenen lebensgeschichtlichen Erlebnisse und Verhaltensweisen.
  • Pflegepersonen verfügen über Problemlösungskompetenzen (in schwierigen Situationen Lösungen suchen und nicht die Probleme ausblenden).
  • Sie leben allein oder in einer stabilen und zufriedenen Partnerschaft.
  • Sie verfügen über eine Motivation, die dem Kind zugewandt ist und es nicht instrumentalisiert (z.B. Kind als „Kitt“ für Partnerschaftsprobleme benutzen).
  • Eine evtl. eigene ungewollte Kinderlosigkeit sollte verarbeitet sein.
  • Pflegepersonen verfügen über einen gesicherten Aufenthaltsstatus.

Je passgenauer die Suche nach geeigneten Pflegepersonen gelingt, umso  größer ist die Chance auf ein stabiles und funktionierendes Pflegeverhältnis.

https://serviceportal.ahlen.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/52706/show
Gruppe 5.1 - Team Pflegekinderdienst
Westenmauer 10 59227 Ahlen
Telefon 02382 59-196

Frau

Angelika

Behr

641 (Rathaus, 6. Etage)

02382 59-442

Frau

Christiane

Biernatzki

641 (Rathaus, 6. Etage)

02382 59-564

Frau

Meike

Klicks

531 (Rathaus, 6. Etage)

02382 59-430

Herr

Benjamin

Morbeck

644 (Rathaus, 6. Etage)

02382 59-319