Das Baugesetzbuch (BauGB) sieht als wesentliches Instrumentarium der planungsrechtlichen Steuerung die Bauleitplanung vor. Die Bauleitplanung ist als zweistufiges System ausgestaltet. Der Flächennutzungsplan gem. § 5 BauGB ist der übergeordnete Bauleitplan für die gesamte Gemeinde.

Er hat die Aufgabe, für das gesamte Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen. Der Flächennutzungsplan wird auch als der "vorbereitende Bauleitplan" bezeichnet. Aus dieser Eigenschaft ergibt sich, daß Aussagen im Flächennutzungsplan vor allem die Gemeinde selbst und nicht grundsätzlich schon den Bürger rechtlich binden. So gibt z.B. die Darstellung einer bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche als Baufläche im Flächennutzungsplan dem betreffenden Eigentümer noch kein Baurecht.

Die Aussagen des Flächennutzungsplanes werden "Darstellungen" genannt, im Unterschied zu den "Festsetzungen" eines Bebauungsplanes. Was im Einzelnen im Flächennutzungsplan dargestellt wird, hängt von den gemeindlichen Zielvorstellungen und den städtebaulichen Rahmenbedingungen der betreffenden Gemeinde ab.

Offenlagen und Beteiligungen
Unterlagen zur Beteiligungen der Öffentlichkeit (Bebauungsplan, Flächennutzungsplan) können während der Dienststunden montags, dienstags und freitags 08:30 bis 12:30 Uhr und 14:30 bis 16:00 Uhr, mittwochs von 8:30 bis 12:00 Uhr und donnerstags von 08:30 bis 13:30 und 14:30 bis 17:00 Uhr bei der Stadtverwaltung Ahlen, Fachbereich 6, Stadtentwicklung und Bauen im Baudezernat, Südstraße 41, 59227 Ahlen  auf der 2. Etage eingesehen werden. Im Sinne der Barrierefreiheit kann nach vorheriger Terminabsprache eine Einsichtnahme der Unterlagen im Rathaus der Stadt Ahlen, Westenmauer 10, 59227 Ahlen vorgenommen oder über folgenden QR-Code eingesehen werden.