Sozialhilfe nach dem 4. Kap. SGB XII

Grundsicherung ist eine Sozialhilfeleistung, die im Alter und bei Erwerbsminderung gewährt werden kann. Voraussetzung für den individuellen Zuspruch einer Grundsicherung ist der Nachweis, dass eine Arbeitstätigkeit durch Alter, Krankheit oder Behinderung nicht möglich ist, sodass die betreffende Person voll erwerbsgehindert ist. Die Leistungen der Grundsicherung umfassen neben dem Regelsatz weitere Beträge, wie etwa die Kosten für Unterkunft und Heizung.

Die Zuständigkeit ist nach Buchstaben aufgeteilt:
A, B, J
I, K, L, V, X
S, T, U, Z
D, G, H, N, Y
C, M,Q
E, F, O, P, R, W

Voraussetzungen

  • Erreichen der in § 41 Abs. 2 SGB XII genannten Altersgrenze oder
  • Vorliegen einer dauerhaften vollen Erwerbsminderung oder
  • Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen gem. § 45 3 Nr. 4 SGB XII

Unterlagen

Bitte beim Sachbearbeiter erfragen.
In der Regel werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Personalausweis
  • Nachweise über Unterkunftskosten (Mietvertrag, Heizkosten, Mietbescheinigung oder Kaufvertrag, Belastungen, Abgabenbescheid, Heizkostennachweis, Nebenkosten bei Hauseigentum)
  • Einkommensnachweise (Lohnabrechnungen, Rentenbescheid, Kindergeldbescheid etc.)
  • Versicherungsunterlagen (z.B. Hausrat-/ Haftpflichtversicherung)
  • Vermögensnachweise (Sparbücher, Lebens-/Sterbegeldversicherung, KFZ-Schein etc.)
  • Schwerbehindertenausweis
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)

Grundsicherung ist eine Sozialhilfeleistung, die im Alter und bei Erwerbsminderung gewährt werden kann. Voraussetzung für den individuellen Zuspruch einer Grundsicherung ist der Nachweis, dass eine Arbeitstätigkeit durch Alter, Krankheit oder Behinderung nicht möglich ist, sodass die betreffende Person voll erwerbsgehindert ist. Die Leistungen der Grundsicherung umfassen neben dem Regelsatz weitere Beträge, wie etwa die Kosten für Unterkunft und Heizung.

Die Zuständigkeit ist nach Buchstaben aufgeteilt:
A, B, J
I, K, L, V, X
S, T, U, Z
D, G, H, N, Y
C, M,Q
E, F, O, P, R, W

Bitte beim Sachbearbeiter erfragen.
In der Regel werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Personalausweis
  • Nachweise über Unterkunftskosten (Mietvertrag, Heizkosten, Mietbescheinigung oder Kaufvertrag, Belastungen, Abgabenbescheid, Heizkostennachweis, Nebenkosten bei Hauseigentum)
  • Einkommensnachweise (Lohnabrechnungen, Rentenbescheid, Kindergeldbescheid etc.)
  • Versicherungsunterlagen (z.B. Hausrat-/ Haftpflichtversicherung)
  • Vermögensnachweise (Sparbücher, Lebens-/Sterbegeldversicherung, KFZ-Schein etc.)
  • Schwerbehindertenausweis
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate
Sozialhilfe, Sozialleistungen, GruSi https://serviceportal.ahlen.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/532/show
Gruppe 5.4 - Soziales
Westenmauer 10 59227 Ahlen
Telefon 02382 59-468
Fax 02382 59-513

Frau

Daniela

Tarner

337 (Rathaus, 3. Etage)

02382 59-495

Frau

Franziska

Kozler

331 (Rathaus, 3. Etage)

02382 59-510

Frau

Stefanie

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334 (Rathaus, 3. Etage)

02382 59-535

Frau

Marion

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336 (Rathaus, 3. Etage)

02382 59-265

Frau

Hildegard

Adomat

337 (Rathaus, 3. Etage)

02382 59-206

Frau

Anastasia

Ünasi

332 (Rathaus, 3. Etage)

02382 59-270

Herr

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Beyer

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02382 59-268