Einen Antrag auf Hilfe zum Lebensunterhalt können Personen stellen, deren Einkommen und Vermögen nicht zur Sicherung des notwendigen Lebensunterhalts ausreichen.
Dieses kann z.B. der Fall sein bei

  • Vorbeugender Gesundheitshilfe
  • Krankenhilfe
  • Eingliederungshilfe für Behinderte
  • Hilfe zur Pflege
  • Hilfe zur Weiterführung des Haushalts

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