Hilfe in besonderen Lebenslagen
Einen Antrag auf Hilfe zum Lebensunterhalt können Personen stellen, deren Einkommen und Vermögen nicht zur Sicherung des notwendigen Lebensunterhalts ausreichen.
Dieses kann z.B. der Fall sein bei
- Vorbeugender Gesundheitshilfe
- Krankenhilfe
- Eingliederungshilfe für Behinderte
- Hilfe zur Pflege
- Hilfe zur Weiterführung des Haushalts
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