Sozialhilfe nach dem 3. Kap. SGB XII

Die Hilfe zum Lebensunterhalt ist eine Sozialleistung des deutschen Staates, die bedürftigen, nicht erwerbsfähigen Personen zugutekommt. Anspruch auf die Hilfe zum Lebensunterhalt haben beispielsweise längerfristig Erkrankte oder diejenigen, die aufgrund von Erwerbsminderung lediglich eine geringe Rente beziehen. Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten lediglich Personen, um ihr Existenzminimum zu sichern, die weder Arbeitslosengeld II noch die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehen. Die Leistungen der Grundsicherung umfassen neben dem Regelsatz weitere Beträge, wie etwa die Kosten für Unterkunft und Heizung. 
A, B, J
I, K, L, V, X
S, T, U, Z
D, G, H, N, Y
C, M,Q
E, F, O, P, R, W

Voraussetzungen

  • Zeitlich befristete Erwerbsunfähigkeit oder
  • Tätigkeit im Eingangs- und Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen gemäß § 45 3 Nr. 3 SGB XII

Unterlagen

Bitte beim Sachbearbeiter erfragen.
In der Regel werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Personalausweis
  • Nachweise über Unterkunftskosten (Mietvertrag, Heizkosten, Mietbescheinigung oder Kaufvertrag, Belastungen, Abgabenbescheid, Heizkostennachweis, Nebenkosten bei Hauseigentum)
  • Einkommensnachweise (Lohnabrechnungen, Rentenbescheid, Kindergeldbescheid etc.)
  • Versicherungsunterlagen (z.B. Hausrat-/ Haftpflichtversicherung)
  • Vermögensnachweise (Sparbücher, Lebens-/Sterbegeldversicherung, KFZ-Schein etc.)
  • Schwerbehindertenausweis
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate
Hilfe zum Lebensunterhalt

Die Hilfe zum Lebensunterhalt ist eine Sozialleistung des deutschen Staates, die bedürftigen, nicht erwerbsfähigen Personen zugutekommt. Anspruch auf die Hilfe zum Lebensunterhalt haben beispielsweise längerfristig Erkrankte oder diejenigen, die aufgrund von Erwerbsminderung lediglich eine geringe Rente beziehen. Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten lediglich Personen, um ihr Existenzminimum zu sichern, die weder Arbeitslosengeld II noch die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehen. Die Leistungen der Grundsicherung umfassen neben dem Regelsatz weitere Beträge, wie etwa die Kosten für Unterkunft und Heizung. 
A, B, J
I, K, L, V, X
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C, M,Q
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Bitte beim Sachbearbeiter erfragen.
In der Regel werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Personalausweis
  • Nachweise über Unterkunftskosten (Mietvertrag, Heizkosten, Mietbescheinigung oder Kaufvertrag, Belastungen, Abgabenbescheid, Heizkostennachweis, Nebenkosten bei Hauseigentum)
  • Einkommensnachweise (Lohnabrechnungen, Rentenbescheid, Kindergeldbescheid etc.)
  • Versicherungsunterlagen (z.B. Hausrat-/ Haftpflichtversicherung)
  • Vermögensnachweise (Sparbücher, Lebens-/Sterbegeldversicherung, KFZ-Schein etc.)
  • Schwerbehindertenausweis
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate
Sozialhilfe, Sozialleistungen, HzL https://serviceportal.ahlen.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/534/show
Gruppe 5.4 - Soziales
Westenmauer 10 59227 Ahlen
Telefon 02382 59-468
Fax 02382 59-513

Frau

Daniela

Tarner

337 (Rathaus, 3. Etage)

02382 59-495

Frau

Franziska

Kozler

331 (Rathaus, 3. Etage)

02382 59-510

Frau

Stefanie

Lahme

334 (Rathaus, 3. Etage)

02382 59-535

Frau

Marion

Sitarek

336 (Rathaus, 3. Etage)

02382 59-265

Frau

Hildegard

Adomat

337 (Rathaus, 3. Etage)

02382 59-206

Frau

Anastasia

Ünasi

332 (Rathaus, 3. Etage)

02382 59-270

Herr

Florian

Beyer

338 (Rathaus, 3. Etage)

02382 59-268