Sie können eine Wohnberechtigungsbescheinigung zum Bezug einer Sozialwohnung bei uns beantragen.
Die Unterlagen können Sie im Fachbereich Jugend und Soziales anfordern.
Im Bereich Soziales des Fachbereichs Jugend und Soziales gilt das sogenannte "Bestellsystem", es werden vorab telefonisch Termine vereinbart.
Sprechstunden ohne Termin : Donnerstag 14.30 - 17.00 Uhr

Unterlagen

  • Das Einkommen der letzten 12 Monate aller Haushaltsangehörigen
  • Die Einverständniserklärung des Vermieters
  • Nachweis über erhöhte Werbungskosten

Kosten

  • € 5,00 bis € 30,00
Wohnberechtigungsbescheinigung

Sie können eine Wohnberechtigungsbescheinigung zum Bezug einer Sozialwohnung bei uns beantragen.
Die Unterlagen können Sie im Fachbereich Jugend und Soziales anfordern.
Im Bereich Soziales des Fachbereichs Jugend und Soziales gilt das sogenannte "Bestellsystem", es werden vorab telefonisch Termine vereinbart.
Sprechstunden ohne Termin : Donnerstag 14.30 - 17.00 Uhr

  • Das Einkommen der letzten 12 Monate aller Haushaltsangehörigen
  • Die Einverständniserklärung des Vermieters
  • Nachweis über erhöhte Werbungskosten
  • € 5,00 bis € 30,00
https://serviceportal.ahlen.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/537/show
Gruppe 5.4 - Soziales
Westenmauer 10 59227 Ahlen
Telefon 02382 59-468
Fax 02382 59-513

Herr

Heiko

Fredrich

313 (Rathaus, 3. Etage)

02382 59-481

Frau

Iuliia

Schmidt

314 (Rathaus, 3. Etage)

02382 59-412