Wohngeld ist eine Sozialleistung nach dem Wohngeldgesetz. Es unterstützt Bürgerinnen und Bürgern mit geringem Einkommen bei ihren Wohnkosten.

Wohngeld wird als Mietzuschuss (für Mieterinnen und Mieter) oder als Lastenzuschuss (für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer) geleistet.

Es wird nur an Personen geleistet, die keine Transferleistungen (wie z. B. Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) beziehen, da bei Transferleistungen die Unterkunftskosten bereits berücksichtigt werden.

Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Maßgeblich für den Zeitpunkt, ab dem Wohngeld gezahlt wird, ist der Monat in dem der Antrag gestellt wurde.

Sie beziehen aktuell Wohngeld und möchten eine Änderung mitteilen, dann nutzen Sie bitte das Formular Veränderungsmitteilung (siehe im Bereich Dokumente)

Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre "Schritt-für-Schritt zum Wohngeld" im Bereich Dokumente.

Ob Sie zu dem Personenkreis gehören, der eventuell auf Antrag Wohngeld erhält, können Sie anhand einer unverbindlichen Berechnung leicht selbst feststellen. Über den Wohngeldrechner NRW besteht die Möglichkeit einen Anspruch auf Mietzuschuss (Wohngeld für Mietwohnungen) oder Lastenzuschuss (Wohngeld für Eigentum) zu prüfen und anschließend einen Online-Antrag zu stellen.

Antragberechtigt für einen Mietzuschuss sind:

  • der Mieter, Untermieter oder mietähnlich Nutzungsberechtigte von Wohnraum,
  • der Bewohner eines Heimes im Sinne des Heimgesetzes,
  • der Bewohner von Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus.

Antrag auf Mietzuschuss (Wohngeld für Mietwohnungen) - siehe im Bereich Dokumente

Antragberechtigt für einen Lastenzuschuss sind:

  • der Eigentümer eines Eigenheims, einer Kleinsiedlung oder einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle,
  • der Eigentümer einer Eigentumswohnung,
  • der Inhaber eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts,
  • Personen, die Anspruch auf Übereignung, Bestellung oder Übertragung des Gebäudes, Wohnungseigentums oder Dauerwohnrechts haben.

Antrag auf Lastenzuschuss (Wohngeld für Eigentum) - siehe im Bereich Dokumente

(Formulare - siehe Dokumente)

Des Weiteren erhalten Sie die Anträge auch im Pavillon vor dem Rathaus und auf der Info-Auslage der Wohngeldstelle in der ersten Etage im Rathaus.
Die Anträge können in der Wohngeldstelle abgegeben werden. Weitere Auskünfte erhalten Sie vom Team der Wohngeldstelle. 

Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier

Bitte verwenden Sie für Mitteilungen per Email an die Wohngeldstelle ausschließlich die Adresse: wohngeld@stadt.ahlen.de 

Buchstaben A, B J: Frau Winterink, Zimmer 134, Tel.: 02382/ 59-275
Buchstaben C, D, E, F, W: Herr Wargenau, Zimmer 134, Tel.: 02382/ 59-277
Buchstaben G, H, I, L: Frau Bilic, Zimmer 133, Tel.: 02382/ 59-489
Buchstaben N, O, P, Q, R, U, V, X, Y, Z: Frau Comes, Zimmer 133, Tel.: 02382/ 59-348
Buchstaben K, M: Frau Schütte, Zimmer 131, Tel.: 02382/ 59-419
Buchstaben S, Sch, St, T: Frau Volkmar, Zimmer 135, Tel. 02382/ 59-356

Sprechzeiten der Wohngeldstelle:
Donnerstag
14.30 Uhr - 17.00 Uhr
oder nach vorheriger Terminabsprache

Wohngeld

Wohngeld ist eine Sozialleistung nach dem Wohngeldgesetz. Es unterstützt Bürgerinnen und Bürgern mit geringem Einkommen bei ihren Wohnkosten.

Wohngeld wird als Mietzuschuss (für Mieterinnen und Mieter) oder als Lastenzuschuss (für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer) geleistet.

Es wird nur an Personen geleistet, die keine Transferleistungen (wie z. B. Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) beziehen, da bei Transferleistungen die Unterkunftskosten bereits berücksichtigt werden.

Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Maßgeblich für den Zeitpunkt, ab dem Wohngeld gezahlt wird, ist der Monat in dem der Antrag gestellt wurde.

Sie beziehen aktuell Wohngeld und möchten eine Änderung mitteilen, dann nutzen Sie bitte das Formular Veränderungsmitteilung (siehe im Bereich Dokumente)

Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre "Schritt-für-Schritt zum Wohngeld" im Bereich Dokumente.

Ob Sie zu dem Personenkreis gehören, der eventuell auf Antrag Wohngeld erhält, können Sie anhand einer unverbindlichen Berechnung leicht selbst feststellen. Über den Wohngeldrechner NRW besteht die Möglichkeit einen Anspruch auf Mietzuschuss (Wohngeld für Mietwohnungen) oder Lastenzuschuss (Wohngeld für Eigentum) zu prüfen und anschließend einen Online-Antrag zu stellen.

Antragberechtigt für einen Mietzuschuss sind:

  • der Mieter, Untermieter oder mietähnlich Nutzungsberechtigte von Wohnraum,
  • der Bewohner eines Heimes im Sinne des Heimgesetzes,
  • der Bewohner von Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus.

Antrag auf Mietzuschuss (Wohngeld für Mietwohnungen) - siehe im Bereich Dokumente

Antragberechtigt für einen Lastenzuschuss sind:

  • der Eigentümer eines Eigenheims, einer Kleinsiedlung oder einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle,
  • der Eigentümer einer Eigentumswohnung,
  • der Inhaber eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts,
  • Personen, die Anspruch auf Übereignung, Bestellung oder Übertragung des Gebäudes, Wohnungseigentums oder Dauerwohnrechts haben.

Antrag auf Lastenzuschuss (Wohngeld für Eigentum) - siehe im Bereich Dokumente

(Formulare - siehe Dokumente)

Des Weiteren erhalten Sie die Anträge auch im Pavillon vor dem Rathaus und auf der Info-Auslage der Wohngeldstelle in der ersten Etage im Rathaus.
Die Anträge können in der Wohngeldstelle abgegeben werden. Weitere Auskünfte erhalten Sie vom Team der Wohngeldstelle. 

Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier

Bitte verwenden Sie für Mitteilungen per Email an die Wohngeldstelle ausschließlich die Adresse: wohngeld@stadt.ahlen.de 

Buchstaben A, B J: Frau Winterink, Zimmer 134, Tel.: 02382/ 59-275
Buchstaben C, D, E, F, W: Herr Wargenau, Zimmer 134, Tel.: 02382/ 59-277
Buchstaben G, H, I, L: Frau Bilic, Zimmer 133, Tel.: 02382/ 59-489
Buchstaben N, O, P, Q, R, U, V, X, Y, Z: Frau Comes, Zimmer 133, Tel.: 02382/ 59-348
Buchstaben K, M: Frau Schütte, Zimmer 131, Tel.: 02382/ 59-419
Buchstaben S, Sch, St, T: Frau Volkmar, Zimmer 135, Tel. 02382/ 59-356

Sprechzeiten der Wohngeldstelle:
Donnerstag
14.30 Uhr - 17.00 Uhr
oder nach vorheriger Terminabsprache

Mietzuschuss, Lastenzuschuss https://serviceportal.ahlen.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/538/show
Gruppe 5.4 - Soziales
Westenmauer 10 59227 Ahlen
Telefon 02382 59-468
Fax 02382 59-513

Laura

Winterink

Buchstaben A, B, J (Wohngeld)

134 (Rathaus,1. Etage)

02382 59-275

Herr

Nils

Wargenau

Buchstaben C, D, E, F, W (Wohngeld)

134 (Rathaus,1. Etage)

02382 59-277

Frau

Sejla

Bilić

Buchstaben G, H, I, L (Wohngeld)

133 (Rathaus, 1. Etage)

02382 59-489

Frau

Jutta

Comes

Buchstaben N, O, P, Q, R, U, V, X, Y, Z (Wohngeld)

134 (Rathaus, 1. Etage)

02382 59-348

Frau

J.

Schütte

Buchstaben K, M (Wohngeld)

131 (Rathaus, 1. Etage)

02382 59-419

Frau

Ulrike

Volkmar

Buchstaben S, Sch, St, T (Wohngeld)

135 (Rathaus, 1. Etage)

02382 59-356