Falls Sie berechtigt sind, können Sie einen Vergünstigungsausweis beantragen, mit dem Sie z. B. bei städtischen Veranstaltungen eine Vergünstigung von 50% erhalten
Für die in der Stadt Ahlen mit Hauptwohnsitz wohnenden Arbeitslosen und deren Familienangehörigen, die Arbeitslosengeld II beziehen und für Empfänger laufender Leistungen zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII) werden auf Antrag Vergünstigungsausweise ausgestellt.
Ausweisinhabern werden folgende Vergünstigungen gewährt:
- 50% Ermäßigung für

  • Kursgebühren der Volkshochschule Ahlen
  • Kursgebühren der Kreismusikschule Beckum-Warendorf
  • Veranstaltungen der Kulturgesellschaft
  • Veranstaltungen des Bürgerzentrums
  • Kursgebühren der Familienbildungsstätte
  • Freibad

- 50% Ermäßigung beim Erwerb von Saisonkarten
Die Ausstellung von Vergünstigungsausweisen erfolgt in der Reihenfolge der Antragstellung im Rahmen der im städtischen Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel.

Unterlagen

  • Ein Sozialhilfebescheid oder ein Bescheid über Arbeitslosengeld II.