E-Government
E-Government bedeutet "Electronic Government" (= Elektronische Regierung). Man bezeichnet damit die Durchführung und Unterstützung von Prozessen zur Information, Kommunikation und Transaktion innerhalb und zwischen behördlichen Institutionen sowie zwischen diesen Institutionen und Bürgerinnen/Bürgern bzw. Unternehmen durch den Einsatz digitaler Technologien.
Aufgaben
- Koordination der Einführung von E-Government-Angeboten
- Beratung der Verwaltungsführung in allen Fragen des E-Governments
- Beratung und Unterstützung der Fachbereiche bei der Einführung und Umsetzung von Projekten