E-Government bedeutet "Electronic Government" (= Elektronische Regierung). Man bezeichnet damit die Durchführung und Unterstützung von Prozessen zur Information, Kommunikation und Transaktion innerhalb und zwischen behördlichen Institutionen sowie zwischen diesen Institutionen und Bürgerinnen/Bürgern bzw. Unternehmen durch den Einsatz digitaler Technologien.

Aufgaben

  • Koordination der Einführung von E-Government-Angeboten
  • Beratung der Verwaltungsführung in allen Fragen des E-Governments
  • Beratung und Unterstützung der Fachbereiche bei der Einführung und Umsetzung von Projekten