Familienkarten können von einkommensschwachen Familien beantragt werden.
Gefördert werden Familien mit drei oder mehr Kindern und allein Erziehende mit zwei oder mehr Kindern, die ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Ahlen haben. Die leiblichen Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder und Pflegekinder dürfen das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und müssen sich in Haushaltsgemeinschaft mit ihren Eltern oder dem beantragenden Elternteil befinden. Kinder über 18 Jahre können, solange für sie Kindergeld gewährt wird, berücksichtigt werden.
Die Ausstellung von Familienkarten erfolgt in der Reihenfolge der Antragstellung im Rahmen der im städtischen Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel.
Karteninhabern werden folgende Vergünstigungen gewährt:
50% Ermäßigung für

  • Kursgebühren der Volkshochschule Ahlen
  • Kursgebühren der Kreismusikschule Beckum-Warendorf 
  • Veranstaltungen der Kulturgesellschaft
  • Veranstaltungen des Bürgerzentrums
  • Veranstaltungen der Familienbildungsstätte
  • Freibad 50% Ermäßigung beim Erwerb von Saisonkarten

Unterlagen

Wohngeldbescheid oder Einkommensnachweise