Alleinerziehende können Unterhaltsvorschussleistungen erhalten, wenn das Kind

  • das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
  • seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat,
  • bei einem seiner nicht (wieder)verheirateten Elternteile lebt und
  • nicht mit dem anderen (barunterhaltspflichtigen) Elternteil in einem Haushalt lebt,
  • von dem anderen Elternteil nicht, nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt erhält.


Ist der andere Elternteil ganz oder teilweise leistungsfähig aber nicht leistungswillig, wird er vom Staat in Höhe des gezahlten Unterhaltsvorschusses in Anspruch genommen.

Unterlagen

Mitzubringen sind:     

  • Geburtsurkunde des Kindes,
  • Personalausweis/Pass  des betreuenden Elternteils, 
  • evtl.  Vaterschaftsanerkennung und 
  • falls vorhanden Unterhaltsurteil oder Scheidungsurteil.
  • Bei ausländischen Mitbürgern der Aufenthaltstitel des betreuenden Elternteils und des Kindes.
Unterhaltsvorschuss

Alleinerziehende können Unterhaltsvorschussleistungen erhalten, wenn das Kind

  • das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
  • seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat,
  • bei einem seiner nicht (wieder)verheirateten Elternteile lebt und
  • nicht mit dem anderen (barunterhaltspflichtigen) Elternteil in einem Haushalt lebt,
  • von dem anderen Elternteil nicht, nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt erhält.


Ist der andere Elternteil ganz oder teilweise leistungsfähig aber nicht leistungswillig, wird er vom Staat in Höhe des gezahlten Unterhaltsvorschusses in Anspruch genommen.

Mitzubringen sind:     

  • Geburtsurkunde des Kindes,
  • Personalausweis/Pass  des betreuenden Elternteils, 
  • evtl.  Vaterschaftsanerkennung und 
  • falls vorhanden Unterhaltsurteil oder Scheidungsurteil.
  • Bei ausländischen Mitbürgern der Aufenthaltstitel des betreuenden Elternteils und des Kindes.
UVG https://serviceportal.ahlen.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/554/show
Gruppe 5.4 - Soziales
Westenmauer 10 59227 Ahlen
Telefon 02382 59-468
Fax 02382 59-513

Frau

Sabine

Vogelsang

307 (Rathaus, 3. Etage)

02382 59-416

Frau

Beate

Görgens-Trenkler

305 (Rathaus, 3. Etage)

02382 59-721

Frau

Nadine

Sönmez

307 (Rathaus, 3. Etage)

02382 59-479

Frau

Angelika

Mecchia

307 (Rathaus, 3. Etage)

02382 59-226

Frau

Katharina

Sandbothe

306 (Rathaus, 3. Etage)

02382 59-438