Sporthallen und Schulräume können Vereinen und Institutionen auch für
außerschulische Veranstaltungen zu Verfügung gestellt werden.
Sporthallen und Schulräume können Vereinen und Institutionen auch für
außerschulische Veranstaltungen zu Verfügung gestellt werden. Es empfiehlt sich,
Anträge im Vorfeld telefonisch abzusprechen.

Zuständige Stelle

Gruppe 4.1 - Schule und Sport
Südstraße 41
59227 Ahlen