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Einige Staaten kennen neben Vaterschaftsanerkenntnissen auch Mutterschaftsanerkenntnisse mit zum Teil erheblichen Folgen, insbesondere für die Namensführung des Kindes.
Einige Staaten kennen neben Vaterschaftsanerkenntnissen auch Mutterschaftsanerkenntnisse mit zum Teil erheblichen Folgen, insbesondere für die Namensführung des Kindes.
Solche Mutterschaftsanerkenntnisse können erforderlichenfalls beim Standesamt Ahlen erklärt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Vorlage des Reisepasses
  • Geburtsurkunde der Mutter (wenn möglich)

Kosten

  • Gebührenfrei

Zuständige Stelle

Ansprechpartner