Beglaubigungen von Abschriften, Ablichtungen und Unterschriften

Sie können im Bürgerservice der Stadt Ahlen grundsätzlich alle Schriftstücke amtlich beglaubigen lassen, die von einer deutschen Behörde ausgestellt worden sind oder zur Vorlage bei einer Behörde benötigt werden, sofern nicht eine öffentliche Beglaubigung vorgeschrieben ist (z.B. in Grundstückangelegenheiten).

Nicht möglich ist es, private Schriftstücke für eine private Verwendung amtlich zu beglaubigen. Hier kann ein Notar weiterhelfen.
Unterschriftsbeglaubigungen können ebenfalls von den Bürgerämtern vorgenommen werden.  
Personenstandsurkunden oder Abschriften aus Personenstandsbüchern (zum Beispiel Geburtsurkunden oder Eheschließungsurkunden) können nur vom zuständigen Standesamt beglaubigt werden.

Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort. Bitte bringen Sie daher die Originale und Abschriften bzw. Ablichtungen der zu beglaubigenden Schriftstücke mit.  Die Originale sind einseitig kopiert mitzubringen, doppelseitige Kopien können nicht beglaubigt werden.

Es besteht aber auch grundsätzlich die Möglichkeit, die Kopien gebührenpflichtig im Bürgerservice anfertigen zu lassen.

Unterlagen

  • Original des zu beglaubigenden Schriftstücks
  • Bei Unterschriftsbeglaubigungen muss die Person, deren Unterschrift beglaubigt werden soll, persönlich vorsprechen, sich ausweisen können und die Unterschrift hier vollziehen.

Kosten

  • € 4,20 pro Seite bei einer Beglaubigung
  • € 2,50 pro Unterschriftsbeglaubigung
  • € 0,30 pro Fotokopie