KFZ-Abmeldung
Im Bürgerservice können alle in Deutschland zugelassenen Fahrzeug, außer rote Kennzeichen (rote Schrift), Saisonkennzeichen (an der Seite die Monate) – hier nur bei endgültiger Abmeldung des Fahrzeuges, 3-Tageskennzeichen (gelber Rand) und Ausfuhr-Kennzeichen (gelber bzw. roter Streifen) abgemeldet werden, sofern Sie noch im Besitz der gesiegelten Nummernschilder und des Kraftfahrzeugscheines sind. Bei Verlust des Kraftfahrzeugscheins/der Nummernschilder wenden Sie sich bitte direkt an die Zulassungsstelle in Warendorf/Beckum.
- Sofern der Kraftfahrzeugschein oder die Kennzeichen nicht oder nicht vollzählig vorliegen, darf die Abmeldung nur durch das Straßenverkehrsamt vorgenommen werden.
- Weitere Informationen zur Abmeldung eines Fahrzeugs erhalten Sie auf den Seiten des Straßenverkehrsamtes des Kreises Warendorf.