Nach Ablauf von fünf Jahren nach Ende des Kalenderjahres, in dem ein Einwohner weggezogen oder verstorben ist, sind seine Daten für die Dauer von 45 Jahren gesondert aufzubewahren und durch technische und organisatorische Maßnahmen besonders zu sichern.
Während dieser Zeit dürfen sie mit Ausnahme der Vor- und Familiennamen sowie etwaiger früherer Namen, der gegenwärtigen und früheren Anschriften, des Auszugstages und des Sterbetages und -ortes nach Maßgabe des Meldegesetzes NW nicht mehr verarbeitet werden, es sei denn, daß dies zu wissenschaftlichen Zwecken, zur Behebung einer bestehenden Beweisnot, zur Aufgabenerfüllung von bestimmten Behörden oder für Wahlzwecke unerläßlich ist oder der Betroffene schriftlich eingewilligt hat.

Unterlagen

  • Schriftliche Anfrage beim Bürgerservice der Stadt Ahlen


Für einen Auszug aus der Mikroverfilmung wenden Sie sich bitte an das Kreisarchiv Warendorf:
Kreis Warendorf
Der Landrat
Haupt- und Personalamt - Kreisarchiv
Waldenburger Straße 2
48231 Warendorf
Tel.: 02581-531041
Fax: 02581-531099

Kosten

  • 20,00 € für eine Historikauskunft
  • 15,00 € für eine Auskunft aus der Mikroverfilmung