Jugendliche, die in das Berufsleben eintreten und aus diesem Grunde ärztlich untersucht werden müssen, erhalten bei uns einen Untersuchungsberechtigungsschein nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz. Jugendliche können sich den Untersuchungsberechtigungsschein persönlich im Bürgerservice abholen oder durch ihre Eltern vertreten lassen. Für die Abholung muss ein Ausweisdokument vorgelegt werden.
Nach den Bestimmungen der §§ 32 folgende des Jugendarbeitsschutzgesetzes dürfen Jugendliche (Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben) nur dann beschäftigt werden, wenn rechtzeitig vor der Arbeitsaufnahme eine Untersuchung durch einen Arzt stattgefunden hat.
Nach einem Jahr ist für Jugendliche eine Nachuntersuchung erforderlich. Darüber hinaus können bei Bedarf zusätzliche Untersuchungen erforderlich sein. Es besteht freie Arztwahl.
Die Kosten für die Untersuchungen trägt das Land. Beim Bürgerservice werden zur Abrechnung des Arztes mit den zuständigen Stellen daher kostenlose Untersuchungsberechtigungsscheine ausgestellt.

Rechtsgrundlagen allgemein

§ 32 Jugendarbeitsschutzgesetz

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass

Kosten

  • gebührenfrei
Untersuchungsberechtigungsschein

Jugendliche, die in das Berufsleben eintreten und aus diesem Grunde ärztlich untersucht werden müssen, erhalten bei uns einen Untersuchungsberechtigungsschein nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz. Jugendliche können sich den Untersuchungsberechtigungsschein persönlich im Bürgerservice abholen oder durch ihre Eltern vertreten lassen. Für die Abholung muss ein Ausweisdokument vorgelegt werden.
Nach den Bestimmungen der §§ 32 folgende des Jugendarbeitsschutzgesetzes dürfen Jugendliche (Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben) nur dann beschäftigt werden, wenn rechtzeitig vor der Arbeitsaufnahme eine Untersuchung durch einen Arzt stattgefunden hat.
Nach einem Jahr ist für Jugendliche eine Nachuntersuchung erforderlich. Darüber hinaus können bei Bedarf zusätzliche Untersuchungen erforderlich sein. Es besteht freie Arztwahl.
Die Kosten für die Untersuchungen trägt das Land. Beim Bürgerservice werden zur Abrechnung des Arztes mit den zuständigen Stellen daher kostenlose Untersuchungsberechtigungsscheine ausgestellt.

Rechtsgrundlagen allgemein

§ 32 Jugendarbeitsschutzgesetz

  • Personalausweis oder Reisepass
  • gebührenfrei
Jugendschutzuntersuchung https://serviceportal.ahlen.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/636/show
Gruppe 1.4 - Bürgerservice
Westenmauer 10 59227 Ahlen
Telefon 02382 59-255

Frau

Rebecca

Böhne

E01 (Rathaus, Erdgeschoss)

02382 59-401

Frau

Marie

Barkhausen

E01 (Rathaus, Erdgeschoss)

02382 59-401

Frau

Ingrid

Schmitz

E01 (Rathaus, Erdgeschoss)

02382 59-401

Frau

Stephanie

Gust

E01 (Rathaus, Erdgeschoss)

02382 59-401

Frau

Stefanie

Renvert

E01 (Rathaus, Erdgeschoss)

02382 59-401

Herr

Max

Beumer

E01 (Rathaus, Erdgeschoss)

02382 59-401

Herr

Robin

Röhle

E01 (Rathaus, Erdgeschoss)

02382 59-401

Frau

Sina

Schulz

E01 (Rathaus, Erdgeschoss)

02382 59-401

Frau

Anja

Eckey

E01 (Rathaus, Erdgeschoss)

02382 59-401