Seit dem 1. Januar 2008 sind die Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen für die Bewilligung von Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) zuständig. Die Aufgaben nach dem BEEG werden für die Stadt Ahlen beim Kreis Warendorf wahrgenommen.
Innerhalb der Kreisverwaltung Warendorf werden diese Aufgaben vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien wahrgenommen.

Kontakt:
Kreis Warendorf
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Waldenburger Str. 2
48231 Warendorf

Frau Susanne Tepe
susanne.tepe@kreis-warendorf.de
02581/53-5130

Sofern Sie einen Antrag auf Elterngeld stellen möchten, finden Sie alle dafür notwendigen Unterlagen hier oder Sie können einen Vordruck am Pavillon abholen. Dieser kann im Bürgerservice vollständig ausgefüllt und unterschrieben wieder abgegeben werden. Wir leiten diesen dann für Sie weiter an den Kreis Warendorf.

Wenn Sie nähere Informationen zum Elterngeld haben möchten, klicken Sie bitte hier

Für Geburten ab dem 01. Juli 2015 kann auch das ElterngeldPlus beantragt werden. Das bisherige Elterngeld wird zum Basiselterngeld. Sie können zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus wählen oder beides kombinieren. Informationen dazu finden Sie hier.

Zuständige Stelle

Kreis Warendorf
Waldenburger Straße 2
48231 Warendorf