Ein polizeiliches Führungszeugnis wird ausschließlich durch das Bundeszentralregister in Berlin ausgestellt. Der entsprechende Antrag kann persönlich beim Bürgerservice gestellt werden, wenn Sie in Ahlen mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Personen, die von der Meldepflicht befreit oder ohne festen Wohnsitz sind, können ihren Führungszeugnisantrag bei der Meldebehörde stellen, in deren Bezirk sie sich gewöhnlich aufhalten.

Ebenso ist es möglich ein Führungszeugnis online beim Bundesamt für Justiz zu beantragt. Voraussetzungen hierfür sind ein neuer Personalausweis mit eingeschalteter eID-Funktion und ein passendes Kartenlesegerät. Ausländische Mitbürger, die keinen deutschen Personalausweis besitzen, können in gleicher Weise die entsprechende Funktion ihres elektronischen Aufenthaltstitels nutzen.


Bei der Beantragung eines sog. erweiterten Führungszeugnisses ist ein schriftlicher Nachweis vorzulegen, dass ein Führungszeugnis gemäß § 30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) benötigt wird.  Bei der Belegart O/OE müssen Sie den Verwendungszweck und die Anschrift der Behörde angeben, an die das polizeiliche Führungszeugnis gesandt werden soll.

WICHTIG:
Der Betroffene und sein gesetzlicher Vertreter können sich bei der Antragstellung nicht durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen (§ 30 Abs. 2 BZRG).

Führungszeugnisse:

Belegart N – Ein Führungszeugnis, das für private Zwecke ausgestellt wird („Privatführungszeugnis“).
Belegart O – Führungszeugnis zur Vorlage bei einer deutschen Behörde („Behördenführungszeugnis“)

Belegart NE – „erweitertes Führungszeugnis“, das Personen erteilt werden kann, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- oder jugendnah tätig werden sollen (siehe auch Rubrik „benötigte Unterlagen“)
Belegart OE – „erweitertes Führungszeugnis“ zur Vorlage bei einer Behörde (weitere Hinweise vgl. Belegart NE)

Weitere Informationen erhalten Sie hier: www.fuehrungszeugnis.bund.de

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • schriftlicher Nachweis bei Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses
  • bei Beantragung Belegart O/OE Adresse der Behörde, an die das Führungszeugnis gesandt werden soll

Kosten

  • € 13,00

Polizeiliche Führungszeugnisse sind unter bestimmten Umständen gebührenfrei, dies ist im Einzelfall zu prüfen.

Hier eine Übersicht, wann eine Gebührenbefreiung vorliegt (Nachweise müssen bei Antragstellung mitgebracht werden):
Merkblatt zur Erhebung von Gebühren für das Führungszeugnis

Polizeiliches Führungszeugnis

Ein polizeiliches Führungszeugnis wird ausschließlich durch das Bundeszentralregister in Berlin ausgestellt. Der entsprechende Antrag kann persönlich beim Bürgerservice gestellt werden, wenn Sie in Ahlen mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Personen, die von der Meldepflicht befreit oder ohne festen Wohnsitz sind, können ihren Führungszeugnisantrag bei der Meldebehörde stellen, in deren Bezirk sie sich gewöhnlich aufhalten.

Ebenso ist es möglich ein Führungszeugnis online beim Bundesamt für Justiz zu beantragt. Voraussetzungen hierfür sind ein neuer Personalausweis mit eingeschalteter eID-Funktion und ein passendes Kartenlesegerät. Ausländische Mitbürger, die keinen deutschen Personalausweis besitzen, können in gleicher Weise die entsprechende Funktion ihres elektronischen Aufenthaltstitels nutzen.


Bei der Beantragung eines sog. erweiterten Führungszeugnisses ist ein schriftlicher Nachweis vorzulegen, dass ein Führungszeugnis gemäß § 30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) benötigt wird.  Bei der Belegart O/OE müssen Sie den Verwendungszweck und die Anschrift der Behörde angeben, an die das polizeiliche Führungszeugnis gesandt werden soll.

WICHTIG:
Der Betroffene und sein gesetzlicher Vertreter können sich bei der Antragstellung nicht durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen (§ 30 Abs. 2 BZRG).

Führungszeugnisse:

Belegart N – Ein Führungszeugnis, das für private Zwecke ausgestellt wird („Privatführungszeugnis“).
Belegart O – Führungszeugnis zur Vorlage bei einer deutschen Behörde („Behördenführungszeugnis“)

Belegart NE – „erweitertes Führungszeugnis“, das Personen erteilt werden kann, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- oder jugendnah tätig werden sollen (siehe auch Rubrik „benötigte Unterlagen“)
Belegart OE – „erweitertes Führungszeugnis“ zur Vorlage bei einer Behörde (weitere Hinweise vgl. Belegart NE)

Weitere Informationen erhalten Sie hier: www.fuehrungszeugnis.bund.de

  • Personalausweis oder Reisepass
  • schriftlicher Nachweis bei Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses
  • bei Beantragung Belegart O/OE Adresse der Behörde, an die das Führungszeugnis gesandt werden soll
  • € 13,00

Polizeiliche Führungszeugnisse sind unter bestimmten Umständen gebührenfrei, dies ist im Einzelfall zu prüfen.

Hier eine Übersicht, wann eine Gebührenbefreiung vorliegt (Nachweise müssen bei Antragstellung mitgebracht werden):
Merkblatt zur Erhebung von Gebühren für das Führungszeugnis

Führungszeugnis https://serviceportal.ahlen.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/639/show
Gruppe 1.4 - Bürgerservice
Westenmauer 10 59227 Ahlen
Telefon 02382 59-401

Frau

Marie

Barkhausen

E01 (Rathaus, Erdgeschoss)

02382 59-401

Frau

Ingrid

Schmitz

E01 (Rathaus, Erdgeschoss)

02382 59-401

Frau

Stephanie

Gust

E01 (Rathaus, Erdgeschoss)

02382 59-401

Frau

Stefanie

Renvert

E01 (Rathaus, Erdgeschoss)

02382 59-401

Herr

Max

Beumer

E01 (Rathaus, Erdgeschoss)

02382 59-401

Herr

Robin

Röhle

E01 (Rathaus, Erdgeschoss)

02382 59-401

Frau

Sina

Schulz

E01 (Rathaus, Erdgeschoss)

02382 59-401

Frau

Anja

Eckey

E01 (Rathaus, Erdgeschoss)

02382 59-401