Achtung: bitte beachten!
Ab dem 26.06.2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig. Alle Kinder, unabhängig vom Alter müssen bei Auslandsreisen dann ein eigenes Reisedokument (Personalausweis bzw. Reisepass) besitzen. Bitte prüfen Sie, ob, auch im Hinblick auf die bevorstehenden Sommerferien, ein eigenes Reisedokument für Ihr Kind erforderlich ist und beantragen Sie dieses rechtzeitig.
Die Reisepässe der Eltern als Passinhaber bleiben uneingeschränkt gültig. Eine Streichung des Kindereintrages ist nicht erforderlich.

Alle Deutschen mit Hauptwohnsitz in Ahlen können einen Reisepass erhalten. Bis zur Volljährigkeit wird bei Kindern zudem die Zustimmung beider Elternteile benötigt. Nach einer Scheidung der Eltern ist ein Nachweis über das Sorgerecht vorzulegen. Das persönliche Erscheinen des minderjährigen Kindes ist erforderlich!

Seit dem 01.03.2017 kann nur noch der neue Reisepass, der sogenannte ePass, im Bürgerservice beantragt werden. Neben dem neuen Design und der Veränderung der Chipposition, besteht der Pass aus neuem Sicherheitspapier und Wasserzeichen. Weiterhin werden die Reisepässe seit dem 01.11.2007 zusätzlich mit einem Fingerabdruck versehen. Alle bisher ausgestellten Reisepässe behalten weiterhin ihre Gültigkeit.
Das Lichtbild muss bestimmten Normen entsprechen, die Sie der Fotomustertafel (siehe Downloads) entnehmen können.

Die Verlängerung eines Reisepasses ist nicht möglich! Es kann nur ein neues Dokument ausgestellt werden.

Der Antrag wird elektronisch erstellt und an die Bundesdruckerei übersandt. Der Antrag ist zu unterschreiben und es sind Fingerabdrücke des Antragstellers aufzunehmen. Sie können sich also nicht vertreten lassen. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 4 - 6 Wochen.
Bei jedem Reisepassantrag werden zwei Fingerabdrücke des Antragstellers gescannt, auf hinreichende Qualität geprüft und an die Bundesdruckerei übermittelt. Auf dem elektronischen Speichermedium (Chip) des Reisepasses werden u. a. das Lichtbild, die Fingerabdrücke und die Bezeichnung der erfassten Finger gespeichert. Die Fingerabdrücke werden in Form des flachen Abdrucks, in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers des Passbewerbers, auf dem Chip gespeichert. Reisepässe für Kinder werden bis zum 6. Lebensjahr ohne Fingerabdrücke ausgestellt.
Reisepass für Personen unter 18 Jahren:
Für die Beantragung eines Reisepasses für Kinder und Jugendliche vor dem vollendeten 18. Lebensjahr erfolgt diese in Anwesenheit eines oder beider Elternteile bzw. Sorgeberechtigter sowie des Kindes, für das der Pass ausgestellt werden soll. Gegebenenfalls muss die schriftliche Zustimmung des nicht anwesenden Elternteils bzw. Sorgeberechtigten vorgelegt werden (siehe: Vollmacht Reisepass für Minderjährige - Download).
Antragsteller sind die Eltern oder der sorgeberechtigte Elternteil bei dem das Kind mit Hauptwohnsitz gemeldet ist.

Abholung:
Wenn Sie den neuen Reisepass abholen, müssen Sie den bisherigen oder vorläufigen Reisepass (evtl. auch Kinderausweis/ -reisepass) zur Entwertung bzw. Abgabe mitbringen. Sie können auch jemanden bevollmächtigen, den Reisepass abzuholen. Diese Person muss sich selbst ausweisen können und die von Ihnen vollständig ausgefüllte Vollmacht (siehe Downloads) vorlegen, auch dieser Person müssen Sie den bisherigen oder vorläufigen Reisepass (evtl. auch Kinderausweis/ -reisepass) zur Entwertung bzw. Abgabe mitgeben.

Wenn Sie einen Pass früher benötigen, kann Ihnen in der Regel auch ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Auch ist es möglich, einen Expresspass zu bestellen (Expressaufschlag 32,00 Euro), der innerhalb von 3 Tagen ausgefertigt wird. Ein Expresspass ist zu beantragen, wenn der Zeitraum zwischen Antragstellung und beabsichtigter Reise nicht mehr ausreicht, um einen regulären Reisepass bei der Bundesdruckerei zu erhalten.

Verlust:
Haben Sie Ihre Ausweisdokumente verloren oder sind sie Ihnen gestohlen worden, bringen Sie bitte Ihr Familienstammbuch oder Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde mit. Teilen Sie einen Verlust bitte umgehend dem Bürgerservice mit, eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.

Wichtiger Hinweis bei Verlust und Wiederauffindung von Reisepässen!
Bei Benutzung von Ausweisdokumenten, die einmal als verloren oder gestohlen gemeldet waren weist das Auswärtige Amt darauf hin, dass der Verlusteintrag in der Interpol-Datenbank nicht automatisch gelöscht wird, wenn die Ausweisdokumente inzwischen wieder als "aufgefunden" gemeldet wurden. Es kommt daher immer wieder vor, dass die ausländische Grenzpolizei solche Ausweisdokumente einzieht.
Es wird in solchen Fällen empfohlen, ein neues Ausweisdokument zu beantragen, sofern es als Reisedokument genutzt werden soll.

Einreisebestimmungen
Deutsche, die über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, sind grundsätzlich verpflichtet, einen gültigen Pass bzw. Kinderreisepass mitzuführen.
Als Passersatz ist im Bereich der Europäischen Union auch ein gültiger Personalausweis oder vorläufiger Personalausweis (siehe Personalausweis) zugelassen.

Wir möchten Sie darüber in Kenntnis setzen, dass die Passbehörde keine verbindlichen Auskünfte über die geltenden Reisebestimmungen anderer ausländischer Staaten erteilen kann. Hierüber müssen sich Reisende bei den Behörden des Zielstaates erkundigen. (§ 1 Pkt. 1.1.2 Pass VwV)
Soweit die Passbehörde Informationen und Auskünfte des Auswärtigen Amtes zur Verfügung stellt, kann für deren Richtigkeit und Aktualität keine Gewähr übernommen werden.
Verbindliche Informationen zu Einreisebestimmungen eines Landes erhalten Sie ausschließlich bei den jeweiligen Botschaften oder konsularischen Vertretungen in der Bundesrepublik Deutschland.

Unterlagen

Für die Beantragung eines Reisepasses ist ein Antrag erforderlich, welcher im Bürgerservicecenter computergestützt erstellt wird und vom Antragsteller persönlich unterschrieben werden muss.

  • persönliches Erscheinen erforderlich
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm) lt. Fotomustertafel der Bundesdruckerei
  • Personalausweis, bisheriger Pass oder Kinderausweis/-reisepass
  • ggf. die Geburtsurkunde (im Original)
  • ggf. Diebstahlanzeige der Polizei

zusätzlich bei unter 18-Jährigen:

  • persönliches Erscheinen des Kindes bzw. Jugendlichen
  • persönliches Erscheinen eines oder beider Sorgeberechtigten bei denen das Kind bzw. der Jugendliche seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat
  • Personalausweis oder Pass aller Sorgeberechtigten (bei Anwesenden im Original / bei Nicht-Anwesenden in Kopie)
  • Es muss die schriftliche Zustimmung des nicht anwesenden Elternteils bzw. Sorgeberechtigten vorgelegt werden. (Der Vordruck einer Zustimmungserklärung liegt im Bürgerservicecenter vor und steht als Datei zum Download bereit)
  • ggf. Sorgerechtserklärung / Nachweis des alleinigen Sorgerechts

zusätzlich bei erstmaliger Beantragung:

  • Geburtsurkunde im Original
  • soweit vorhanden der Kinderausweis bzw. Kinderreisepass oder Reisepass
  • bei Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit: die Einbürgerungsurkunde im Original

Kosten

37,50 Euro - Reisepass bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
70,00 Euro - nach dem vollendeten 24. Lebensjahr
69,50 Euro - Express-Reisepass bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
102,00 Euro - Express-Reisepass nach dem vollendeten 24. Lebensjahr
22,00 Euro - zusätzlich bei Reisepass für Vielreisende (48 Seiten)

Reisepass

Achtung: bitte beachten!
Ab dem 26.06.2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig. Alle Kinder, unabhängig vom Alter müssen bei Auslandsreisen dann ein eigenes Reisedokument (Personalausweis bzw. Reisepass) besitzen. Bitte prüfen Sie, ob, auch im Hinblick auf die bevorstehenden Sommerferien, ein eigenes Reisedokument für Ihr Kind erforderlich ist und beantragen Sie dieses rechtzeitig.
Die Reisepässe der Eltern als Passinhaber bleiben uneingeschränkt gültig. Eine Streichung des Kindereintrages ist nicht erforderlich.

Alle Deutschen mit Hauptwohnsitz in Ahlen können einen Reisepass erhalten. Bis zur Volljährigkeit wird bei Kindern zudem die Zustimmung beider Elternteile benötigt. Nach einer Scheidung der Eltern ist ein Nachweis über das Sorgerecht vorzulegen. Das persönliche Erscheinen des minderjährigen Kindes ist erforderlich!

Seit dem 01.03.2017 kann nur noch der neue Reisepass, der sogenannte ePass, im Bürgerservice beantragt werden. Neben dem neuen Design und der Veränderung der Chipposition, besteht der Pass aus neuem Sicherheitspapier und Wasserzeichen. Weiterhin werden die Reisepässe seit dem 01.11.2007 zusätzlich mit einem Fingerabdruck versehen. Alle bisher ausgestellten Reisepässe behalten weiterhin ihre Gültigkeit.
Das Lichtbild muss bestimmten Normen entsprechen, die Sie der Fotomustertafel (siehe Downloads) entnehmen können.

Die Verlängerung eines Reisepasses ist nicht möglich! Es kann nur ein neues Dokument ausgestellt werden.

Der Antrag wird elektronisch erstellt und an die Bundesdruckerei übersandt. Der Antrag ist zu unterschreiben und es sind Fingerabdrücke des Antragstellers aufzunehmen. Sie können sich also nicht vertreten lassen. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 4 - 6 Wochen.
Bei jedem Reisepassantrag werden zwei Fingerabdrücke des Antragstellers gescannt, auf hinreichende Qualität geprüft und an die Bundesdruckerei übermittelt. Auf dem elektronischen Speichermedium (Chip) des Reisepasses werden u. a. das Lichtbild, die Fingerabdrücke und die Bezeichnung der erfassten Finger gespeichert. Die Fingerabdrücke werden in Form des flachen Abdrucks, in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers des Passbewerbers, auf dem Chip gespeichert. Reisepässe für Kinder werden bis zum 6. Lebensjahr ohne Fingerabdrücke ausgestellt.
Reisepass für Personen unter 18 Jahren:
Für die Beantragung eines Reisepasses für Kinder und Jugendliche vor dem vollendeten 18. Lebensjahr erfolgt diese in Anwesenheit eines oder beider Elternteile bzw. Sorgeberechtigter sowie des Kindes, für das der Pass ausgestellt werden soll. Gegebenenfalls muss die schriftliche Zustimmung des nicht anwesenden Elternteils bzw. Sorgeberechtigten vorgelegt werden (siehe: Vollmacht Reisepass für Minderjährige - Download).
Antragsteller sind die Eltern oder der sorgeberechtigte Elternteil bei dem das Kind mit Hauptwohnsitz gemeldet ist.

Abholung:
Wenn Sie den neuen Reisepass abholen, müssen Sie den bisherigen oder vorläufigen Reisepass (evtl. auch Kinderausweis/ -reisepass) zur Entwertung bzw. Abgabe mitbringen. Sie können auch jemanden bevollmächtigen, den Reisepass abzuholen. Diese Person muss sich selbst ausweisen können und die von Ihnen vollständig ausgefüllte Vollmacht (siehe Downloads) vorlegen, auch dieser Person müssen Sie den bisherigen oder vorläufigen Reisepass (evtl. auch Kinderausweis/ -reisepass) zur Entwertung bzw. Abgabe mitgeben.

Wenn Sie einen Pass früher benötigen, kann Ihnen in der Regel auch ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Auch ist es möglich, einen Expresspass zu bestellen (Expressaufschlag 32,00 Euro), der innerhalb von 3 Tagen ausgefertigt wird. Ein Expresspass ist zu beantragen, wenn der Zeitraum zwischen Antragstellung und beabsichtigter Reise nicht mehr ausreicht, um einen regulären Reisepass bei der Bundesdruckerei zu erhalten.

Verlust:
Haben Sie Ihre Ausweisdokumente verloren oder sind sie Ihnen gestohlen worden, bringen Sie bitte Ihr Familienstammbuch oder Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde mit. Teilen Sie einen Verlust bitte umgehend dem Bürgerservice mit, eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.

Wichtiger Hinweis bei Verlust und Wiederauffindung von Reisepässen!
Bei Benutzung von Ausweisdokumenten, die einmal als verloren oder gestohlen gemeldet waren weist das Auswärtige Amt darauf hin, dass der Verlusteintrag in der Interpol-Datenbank nicht automatisch gelöscht wird, wenn die Ausweisdokumente inzwischen wieder als "aufgefunden" gemeldet wurden. Es kommt daher immer wieder vor, dass die ausländische Grenzpolizei solche Ausweisdokumente einzieht.
Es wird in solchen Fällen empfohlen, ein neues Ausweisdokument zu beantragen, sofern es als Reisedokument genutzt werden soll.

Einreisebestimmungen
Deutsche, die über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, sind grundsätzlich verpflichtet, einen gültigen Pass bzw. Kinderreisepass mitzuführen.
Als Passersatz ist im Bereich der Europäischen Union auch ein gültiger Personalausweis oder vorläufiger Personalausweis (siehe Personalausweis) zugelassen.

Wir möchten Sie darüber in Kenntnis setzen, dass die Passbehörde keine verbindlichen Auskünfte über die geltenden Reisebestimmungen anderer ausländischer Staaten erteilen kann. Hierüber müssen sich Reisende bei den Behörden des Zielstaates erkundigen. (§ 1 Pkt. 1.1.2 Pass VwV)
Soweit die Passbehörde Informationen und Auskünfte des Auswärtigen Amtes zur Verfügung stellt, kann für deren Richtigkeit und Aktualität keine Gewähr übernommen werden.
Verbindliche Informationen zu Einreisebestimmungen eines Landes erhalten Sie ausschließlich bei den jeweiligen Botschaften oder konsularischen Vertretungen in der Bundesrepublik Deutschland.

Für die Beantragung eines Reisepasses ist ein Antrag erforderlich, welcher im Bürgerservicecenter computergestützt erstellt wird und vom Antragsteller persönlich unterschrieben werden muss.

  • persönliches Erscheinen erforderlich
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm) lt. Fotomustertafel der Bundesdruckerei
  • Personalausweis, bisheriger Pass oder Kinderausweis/-reisepass
  • ggf. die Geburtsurkunde (im Original)
  • ggf. Diebstahlanzeige der Polizei

zusätzlich bei unter 18-Jährigen:

  • persönliches Erscheinen des Kindes bzw. Jugendlichen
  • persönliches Erscheinen eines oder beider Sorgeberechtigten bei denen das Kind bzw. der Jugendliche seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat
  • Personalausweis oder Pass aller Sorgeberechtigten (bei Anwesenden im Original / bei Nicht-Anwesenden in Kopie)
  • Es muss die schriftliche Zustimmung des nicht anwesenden Elternteils bzw. Sorgeberechtigten vorgelegt werden. (Der Vordruck einer Zustimmungserklärung liegt im Bürgerservicecenter vor und steht als Datei zum Download bereit)
  • ggf. Sorgerechtserklärung / Nachweis des alleinigen Sorgerechts

zusätzlich bei erstmaliger Beantragung:

  • Geburtsurkunde im Original
  • soweit vorhanden der Kinderausweis bzw. Kinderreisepass oder Reisepass
  • bei Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit: die Einbürgerungsurkunde im Original

37,50 Euro - Reisepass bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
70,00 Euro - nach dem vollendeten 24. Lebensjahr
69,50 Euro - Express-Reisepass bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
102,00 Euro - Express-Reisepass nach dem vollendeten 24. Lebensjahr
22,00 Euro - zusätzlich bei Reisepass für Vielreisende (48 Seiten)

Europass https://serviceportal.ahlen.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/650/show
Gruppe 1.4 - Bürgerservice
Westenmauer 10 59227 Ahlen
Telefon 02382 59-401

Frau

Marie

Barkhausen

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Frau

Stefanie

Renvert

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Herr

Max

Beumer

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02382 59-401

Herr

Robin

Röhle

E01 (Rathaus, Erdgeschoss)

02382 59-401

Frau

Sina

Schulz

E01 (Rathaus, Erdgeschoss)

02382 59-401

Frau

Anja

Eckey

E01 (Rathaus, Erdgeschoss)

02382 59-401