Rundfunkgebührenbefreiung
Wenn Sie berechtigt sind, können Sie einen Antrag auf Rundfunkgebührenbefreiung stellen.
Am 01.04.2005 hat sich durch die Änderung des Rundfunkänderungsstaatsvertrages das Rundfunkgebührenrecht geändert. Die Anträge werden nicht mehr vom Bürgerservice, sondern direkt von der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) in Köln bearbeitet.
Erhältlich sind die Befreiungsanträge weiterhin im Pavillon, eine Weiterleitung an die GEZ erfolgt allerdings nicht mehr.
Eventuell benötigte Beglaubigungen erhalten Sie gegen eine Gebühr ebenfalls im Bürgerservice.
Weitere Informationen können Sie unter www.rundfunkbeitrag.de abrufen.