Wenn Sie berechtigt sind, können Sie einen Antrag auf Rundfunkgebührenbefreiung stellen.
Am 01.04.2005 hat sich durch die Änderung des Rundfunkänderungsstaatsvertrages das Rundfunkgebührenrecht geändert. Die Anträge werden nicht mehr vom Bürgerservice, sondern direkt von der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) in Köln bearbeitet.
Erhältlich sind die Befreiungsanträge weiterhin im Pavillon, eine Weiterleitung an die GEZ erfolgt allerdings nicht mehr.
Eventuell benötigte Beglaubigungen erhalten Sie gegen eine Gebühr ebenfalls im Bürgerservice.
Weitere Informationen können Sie unter www.rundfunkbeitrag.de abrufen.

Rundfunkgebührenbefreiung

Wenn Sie berechtigt sind, können Sie einen Antrag auf Rundfunkgebührenbefreiung stellen.
Am 01.04.2005 hat sich durch die Änderung des Rundfunkänderungsstaatsvertrages das Rundfunkgebührenrecht geändert. Die Anträge werden nicht mehr vom Bürgerservice, sondern direkt von der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) in Köln bearbeitet.
Erhältlich sind die Befreiungsanträge weiterhin im Pavillon, eine Weiterleitung an die GEZ erfolgt allerdings nicht mehr.
Eventuell benötigte Beglaubigungen erhalten Sie gegen eine Gebühr ebenfalls im Bürgerservice.
Weitere Informationen können Sie unter www.rundfunkbeitrag.de abrufen.

https://serviceportal.ahlen.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/653/show
Gruppe 1.4 - Bürgerservice
Westenmauer 10 59227 Ahlen
Telefon 02382 59-401

Herr

Max

Beumer

E01 (Rathaus, Erdgeschoss)

02382 59-401

Frau

Marie

Barkhausen

E01 (Rathaus, Erdgeschoss)

02382 59-401

Frau

Ingrid

Schmitz

E01 (Rathaus, Erdgeschoss)

02382 59-401

Frau

Stephanie

Gust

E01 (Rathaus, Erdgeschoss)

02382 59-401

Frau

Stefanie

Renvert

E01 (Rathaus, Erdgeschoss)

02382 59-401

Herr

Robin

Röhle

E01 (Rathaus, Erdgeschoss)

02382 59-401

Frau

Sina

Schulz

E01 (Rathaus, Erdgeschoss)

02382 59-401

Frau

Anja

Eckey

E01 (Rathaus, Erdgeschoss)

02382 59-401