Eine Auskunftssperre kann auf Antrag ins Melderegister eingetragen werden, wenn Tatsachen glaubhaft gemacht werden, dass durch Melderegisterauskünfte Gefahren für Leib, Leben oder ähnliche schutzwürdige Güter entstehen könnten.

Unterlagen

  • Formloser Antrag mit detaillierter Sachverhaltsschilderung
  • Benennung der Personen, von denen Gefahren befürchtet werden
  • Benennung der Personen, die geschützt werden müssen
  • Nachweise zur Glaubhaftmachung der Angaben

Rechtsgrundlagen

§ 51 Bundesmeldegesetz

Kosten

Gebührenfrei

Zuständige Stelle

Gruppe 1.4 - Bürgerservice
Westenmauer 10
59227 Ahlen

02382 59-401
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Ansprechpartner

Auskunftssperre im Melderegister

Eine Auskunftssperre kann auf Antrag ins Melderegister eingetragen werden, wenn Tatsachen glaubhaft gemacht werden, dass durch Melderegisterauskünfte Gefahren für Leib, Leben oder ähnliche schutzwürdige Güter entstehen könnten.

  • Formloser Antrag mit detaillierter Sachverhaltsschilderung
  • Benennung der Personen, von denen Gefahren befürchtet werden
  • Benennung der Personen, die geschützt werden müssen
  • Nachweise zur Glaubhaftmachung der Angaben

Gebührenfrei

https://serviceportal.ahlen.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/65410/show
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Westenmauer 10 59227 Ahlen
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Herr

Thomas

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