Jeder, der seinen Personalausweis verliert, hat die Pflicht, den Verlust bei der Personalausweisbehörde (Stadt Ahlen - Bürgerservice) oder bei der nächstgelegenen Polizeiwache anzuzeigen. Zudem ist ein nach dem 1. November 2010 beantragter Personalausweis im Scheckkartenformat zu sperren! Diese Sperrung ist nötig, da der „neue“ Personalausweis im Gegensatz zum alten über einen elektronischen Identitätsnachweis verfügt.
Wichtige Hinweise:
Bei Verlust Ihres Personalausweises ist eine Neubeantragung nötig. Bei aktivierter Online-Ausweisfunktion sollte der Ausweis frühestmöglich telefonisch bei der 24-Stunden-Hotline 116 116 gesperrt werden. Hierzu benötigen Sie das Sperrkennwort aus dem PIN/PUK-Brief. Haben Sie das Kennwort nicht zur Hand, kann die Sperrung nur durch die Personalausweisbehörde vorgenommen werden.

Sollten Sie noch vor der Fertigstellung des neuen Ausweises (Dauer: ca. zwei Wochen) ein Ausweisdokument benötigen, stellen wir gerne sofort einen gebührenpflichtigen vorläufigen Personalausweis (bitte verlinken mit vorl. Personalausweis) für die Dauer von drei Monaten aus (bitte biometrisches Passfoto mitbringen).

Es wird allerdings empfohlen, mindestens eine Zeit von vier Wochen nach Feststellung des Verlusts abzuwarten, da sich erfahrungsgemäß in dieser Zeit häufig der Personalausweis wieder auffindet. Dies gilt nicht, wenn der Ausweis durch eine Straftat abhandengekommen ist (z.B. durch Diebstahl). Sie sollten die Straftat sofort einer Polizeidienststelle anzeigen. In jedem Fall wird die Personalausweisbehörde eine Verlustanzeige aufnehmen. Die Neuausstellung eines Personalausweises oder eines vorläufigen Personalausweises kann auch im Verlustfall erst nach zweifelsfreier Feststellung Ihrer Identität erfolgen.

Für den Fall, dass Ihnen der Personalausweis oder Reisepass bzw. der Kinderausweis/-reisepass gestohlen wurde oder eines dieser Papiere abhandengekommen ist, setzen Sie sich bitte unverzüglich mit uns in Verbindung. Dies ist erforderlich, da bis zur Neubeantragung der Gesetzgeber unterschiedliche Wartefristen vorgegeben hat.
Die schriftliche oder telefonische Meldung ersetzt nicht Ihr persönliches Vorsprechen im Bürgerservice.

Verlust oder Diebstahl Ausweis- bzw. Personalpapiere

Jeder, der seinen Personalausweis verliert, hat die Pflicht, den Verlust bei der Personalausweisbehörde (Stadt Ahlen - Bürgerservice) oder bei der nächstgelegenen Polizeiwache anzuzeigen. Zudem ist ein nach dem 1. November 2010 beantragter Personalausweis im Scheckkartenformat zu sperren! Diese Sperrung ist nötig, da der „neue“ Personalausweis im Gegensatz zum alten über einen elektronischen Identitätsnachweis verfügt.
Wichtige Hinweise:
Bei Verlust Ihres Personalausweises ist eine Neubeantragung nötig. Bei aktivierter Online-Ausweisfunktion sollte der Ausweis frühestmöglich telefonisch bei der 24-Stunden-Hotline 116 116 gesperrt werden. Hierzu benötigen Sie das Sperrkennwort aus dem PIN/PUK-Brief. Haben Sie das Kennwort nicht zur Hand, kann die Sperrung nur durch die Personalausweisbehörde vorgenommen werden.

Sollten Sie noch vor der Fertigstellung des neuen Ausweises (Dauer: ca. zwei Wochen) ein Ausweisdokument benötigen, stellen wir gerne sofort einen gebührenpflichtigen vorläufigen Personalausweis (bitte verlinken mit vorl. Personalausweis) für die Dauer von drei Monaten aus (bitte biometrisches Passfoto mitbringen).

Es wird allerdings empfohlen, mindestens eine Zeit von vier Wochen nach Feststellung des Verlusts abzuwarten, da sich erfahrungsgemäß in dieser Zeit häufig der Personalausweis wieder auffindet. Dies gilt nicht, wenn der Ausweis durch eine Straftat abhandengekommen ist (z.B. durch Diebstahl). Sie sollten die Straftat sofort einer Polizeidienststelle anzeigen. In jedem Fall wird die Personalausweisbehörde eine Verlustanzeige aufnehmen. Die Neuausstellung eines Personalausweises oder eines vorläufigen Personalausweises kann auch im Verlustfall erst nach zweifelsfreier Feststellung Ihrer Identität erfolgen.

Für den Fall, dass Ihnen der Personalausweis oder Reisepass bzw. der Kinderausweis/-reisepass gestohlen wurde oder eines dieser Papiere abhandengekommen ist, setzen Sie sich bitte unverzüglich mit uns in Verbindung. Dies ist erforderlich, da bis zur Neubeantragung der Gesetzgeber unterschiedliche Wartefristen vorgegeben hat.
Die schriftliche oder telefonische Meldung ersetzt nicht Ihr persönliches Vorsprechen im Bürgerservice.

https://serviceportal.ahlen.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/657/show
Gruppe 1.4 - Bürgerservice
Westenmauer 10 59227 Ahlen
Telefon 02382 59-401

Frau

Marie

Barkhausen

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Frau

Ingrid

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Stephanie

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Frau

Stefanie

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Herr

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Herr

Robin

Röhle

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Sina

Schulz

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Frau

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Eckey

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