Ein vorläufiger Personalausweis wird dann ausgestellt, wenn Sie glaubhaft versichern können, dass Sie sofort ein solches Papier benötigen. Für die Beantragung eines vorläufigen Personalausweises ist ein Antrag erforderlich, welcher im Bürgerservice computergestützt erstellt wird und vom Antragsteller persönlich unterschrieben werden muss.

Die Personalausweispflicht gilt ab dem vollendeten 16. Lebensjahr für alle meldepflichtigen deutschen Staatsangehörigen. Grundsätzlich ist ein Personalausweis nur dann erforderlich, wenn Sie nicht im Besitz eines gültigen Reisepasses sind.

Jede Person darf nur einen Personalausweis oder vorläufigen Personalausweis besitzen.

Die Antragstellung ist nur persönlich möglich. Ist für einen Personalausweispflichtigen ein Betreuer bestellt, hat dieser den Antrag für den Betreuten in dessen Anwesenheit zu stellen, wenn die Antragstellung zu dem Aufgabenkreis des Betreuers gehört. Es ist möglich bereits vor dem 16. Lebensjahr einen Personalausweis zu beantragen.

Gültigkeit: max. 3 Monate

Beantragung bei z. B. :

  • Ablauf der Gültigkeit des Personalausweises oder
  • Namensänderung oder
  • Verlust des Personalausweises

Der vorläufige Personalausweis wird sofort ausgestellt und ist beim Empfang eines neuen Personalausweises abzugeben.

Unterlagen

Generelle Voraussetzungen/ Unterlagen:

  • persönliches Erscheinen des Antragstellers
  • Hauptwohnsitz in Ahlen
  • deutsche Staatsangehörigkeit
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm) lt. Fotomustertafel der Bundesdruckerei
  • bisheriger Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis bzw. Kinderreisepass

zusätzlich bei unter 16-Jährigen:

  • persönliches Erscheinen des Kindes bzw. Jugendlichen
  • persönliches Erscheinen eines oder beider Sorgeberechtigten bei denen das Kind bzw. der Jugendliche seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat
  • Personalausweis oder Pass aller Sorgeberechtigten (bei Anwesenden im Original / bei Nicht-Anwesenden in Kopie)
  • ggf. muss die schriftliche Zustimmung des nicht anwesenden Elternteils bzw. Sorgeberechtigten vorgelegt werden. (Der Vordruck einer Zustimmungserklärung liegt im Bürgerservice vor und steht als Datei zum Download bereit)
  • ggf. Sorgerechtserklärung / Nachweis des alleinigen Sorgerechts

zusätzlich bei erstmaliger Beantragung:

  • die Geburtsurkunde im Original

Kosten

  • 10,00 €
Vorläufiger Personalausweis

Ein vorläufiger Personalausweis wird dann ausgestellt, wenn Sie glaubhaft versichern können, dass Sie sofort ein solches Papier benötigen. Für die Beantragung eines vorläufigen Personalausweises ist ein Antrag erforderlich, welcher im Bürgerservice computergestützt erstellt wird und vom Antragsteller persönlich unterschrieben werden muss.

Die Personalausweispflicht gilt ab dem vollendeten 16. Lebensjahr für alle meldepflichtigen deutschen Staatsangehörigen. Grundsätzlich ist ein Personalausweis nur dann erforderlich, wenn Sie nicht im Besitz eines gültigen Reisepasses sind.

Jede Person darf nur einen Personalausweis oder vorläufigen Personalausweis besitzen.

Die Antragstellung ist nur persönlich möglich. Ist für einen Personalausweispflichtigen ein Betreuer bestellt, hat dieser den Antrag für den Betreuten in dessen Anwesenheit zu stellen, wenn die Antragstellung zu dem Aufgabenkreis des Betreuers gehört. Es ist möglich bereits vor dem 16. Lebensjahr einen Personalausweis zu beantragen.

Gültigkeit: max. 3 Monate

Beantragung bei z. B. :

  • Ablauf der Gültigkeit des Personalausweises oder
  • Namensänderung oder
  • Verlust des Personalausweises

Der vorläufige Personalausweis wird sofort ausgestellt und ist beim Empfang eines neuen Personalausweises abzugeben.

Generelle Voraussetzungen/ Unterlagen:

  • persönliches Erscheinen des Antragstellers
  • Hauptwohnsitz in Ahlen
  • deutsche Staatsangehörigkeit
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm) lt. Fotomustertafel der Bundesdruckerei
  • bisheriger Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis bzw. Kinderreisepass

zusätzlich bei unter 16-Jährigen:

  • persönliches Erscheinen des Kindes bzw. Jugendlichen
  • persönliches Erscheinen eines oder beider Sorgeberechtigten bei denen das Kind bzw. der Jugendliche seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat
  • Personalausweis oder Pass aller Sorgeberechtigten (bei Anwesenden im Original / bei Nicht-Anwesenden in Kopie)
  • ggf. muss die schriftliche Zustimmung des nicht anwesenden Elternteils bzw. Sorgeberechtigten vorgelegt werden. (Der Vordruck einer Zustimmungserklärung liegt im Bürgerservice vor und steht als Datei zum Download bereit)
  • ggf. Sorgerechtserklärung / Nachweis des alleinigen Sorgerechts

zusätzlich bei erstmaliger Beantragung:

  • die Geburtsurkunde im Original
  • 10,00 €
https://serviceportal.ahlen.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/659/show
Gruppe 1.4 - Bürgerservice
Westenmauer 10 59227 Ahlen
Telefon 02382 59-401

Frau

Marie

Barkhausen

E01 (Rathaus, Erdgeschoss)

02382 59-401

Frau

Ingrid

Schmitz

E01 (Rathaus, Erdgeschoss)

02382 59-401

Frau

Stephanie

Gust

E01 (Rathaus, Erdgeschoss)

02382 59-401

Frau

Stefanie

Renvert

E01 (Rathaus, Erdgeschoss)

02382 59-401

Herr

Max

Beumer

E01 (Rathaus, Erdgeschoss)

02382 59-401

Herr

Robin

Röhle

E01 (Rathaus, Erdgeschoss)

02382 59-401

Frau

Sina

Schulz

E01 (Rathaus, Erdgeschoss)

02382 59-401

Frau

Anja

Eckey

E01 (Rathaus, Erdgeschoss)

02382 59-401