Kann der Reisepass – auch im Expressverfahren, siehe Reisepass – nicht rechtzeitig vor Reisebeginn fertig gestellt werden, besteht die Möglichkeit, dass für Sie ein vorläufiger Reisepass sofort ausgestellt und ausgehändigt wird. Dies ist aber nur unter bestimmten Voraussetzungen und persönlicher Vorsprache möglich. Als Nachweis müssen, z. B. Flugtickets oder andere Reiseunterlagen vorgelegt werden.
Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Reisepasses wird dem Reisezweck angepasst und darf nicht mehr als ein Jahr betragen. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich. Der vorläufige Reisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip), sodass keine Fingerabdrücke erfasst werden.

Alle Deutschen ab dem 12. Lebensjahr mit Hauptwohnsitz in Ahlen können einen vorläufigen Reisepass erhalten. Bis zur Volljährigkeit wird bei Kindern zudem die Zustimmung beider Elternteile benötigt. Nach einer Scheidung der Eltern ist ein Nachweis über das Personensorgerecht vorzulegen. Das persönliche Erscheinen des minderjährigen Kindes ist erforderlich!

Bitte beachten Sie: Der vorläufige Reisepass wird von den meisten Ländern anerkannt. In einige Länder (z. B. in die USA) kann jedoch nur dann visumfrei eingereist werden, wenn der Reisepass ein elektronisches Speichermedium enthält (Chip). Wenn Sie mit einem vorläufigen Reisepass einreisen wollen, benötigen Sie daher zusätzlich ein Visum. 

Einreisebestimmungen
Deutsche, die über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, sind grundsätzlich verpflichtet, einen gültigen Pass bzw. Kinderreisepass mitzuführen. Als Passersatz ist im Bereich der Europäischen Union auch ein gültiger Personalausweis oder vorläufiger Personalausweis (siehe Personalausweis) zugelassen.

Wir möchten Sie darüber in Kenntnis setzen, dass die Passbehörde keine verbindlichen Auskünfte über die geltenden Reisebestimmungen anderer ausländischer Staaten erteilen kann. Hierüber müssen sich Reisende bei den Behörden des Zielstaates erkundigen. (§ 1 Pkt. 1.1.2 Pass VwV)
Soweit die Passbehörde Informationen und Auskünfte des Auswärtigen Amtes  zur Verfügung stellt, kann für deren Richtigkeit und Aktualität keine Gewähr übernommen werden.
Verbindliche Informationen zu Einreisebestimmungen eines Landes erhalten Sie ausschließlich bei den jeweiligen Botschaften oder konsularischen Vertretungen in der Bundesrepublik Deutschland.

Unterlagen

für Erwachsene:

  • persönliches Erscheinen des Antragstellers
  • ein aktuelles, biometrisches Passbild
  • wenn vorhanden: alter Reisepass / Kinderausweis / Kinderreisepass / Personalausweis
  • Die Reiseunterlagen (als Nachweis, dass die Zeit nicht für einen Expresspass reicht)

für Minderjährige:

  • persönliches Erscheinen des Kindes bzw. Jugendlichen
  • persönliches Erscheinen eines oder beider Sorgeberechtigten bei denen das Kind bzw. der Jugendliche seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat
  • ein aktuelles, biometrisches Passbild
  • wenn vorhanden: alter Reisepass / Personalausweis / Kinderausweis / Kinderreisepass
  • Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten
  • Personalausweis oder Pass aller Sorgeberechtigten
  • Bei nicht miteinander verheirateten Eltern: zusätzlich Sorgeerklärung nach § 1626 BGB
  • Die Reiseunterlagen (als Nachweis, dass die Zeit nicht für einen Expresspass reicht)

Kosten

  • € 26,00 (max. 1 Jahr gültig)
Vorläufiger Reisepass

Kann der Reisepass – auch im Expressverfahren, siehe Reisepass – nicht rechtzeitig vor Reisebeginn fertig gestellt werden, besteht die Möglichkeit, dass für Sie ein vorläufiger Reisepass sofort ausgestellt und ausgehändigt wird. Dies ist aber nur unter bestimmten Voraussetzungen und persönlicher Vorsprache möglich. Als Nachweis müssen, z. B. Flugtickets oder andere Reiseunterlagen vorgelegt werden.
Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Reisepasses wird dem Reisezweck angepasst und darf nicht mehr als ein Jahr betragen. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich. Der vorläufige Reisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip), sodass keine Fingerabdrücke erfasst werden.

Alle Deutschen ab dem 12. Lebensjahr mit Hauptwohnsitz in Ahlen können einen vorläufigen Reisepass erhalten. Bis zur Volljährigkeit wird bei Kindern zudem die Zustimmung beider Elternteile benötigt. Nach einer Scheidung der Eltern ist ein Nachweis über das Personensorgerecht vorzulegen. Das persönliche Erscheinen des minderjährigen Kindes ist erforderlich!

Bitte beachten Sie: Der vorläufige Reisepass wird von den meisten Ländern anerkannt. In einige Länder (z. B. in die USA) kann jedoch nur dann visumfrei eingereist werden, wenn der Reisepass ein elektronisches Speichermedium enthält (Chip). Wenn Sie mit einem vorläufigen Reisepass einreisen wollen, benötigen Sie daher zusätzlich ein Visum. 

Einreisebestimmungen
Deutsche, die über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, sind grundsätzlich verpflichtet, einen gültigen Pass bzw. Kinderreisepass mitzuführen. Als Passersatz ist im Bereich der Europäischen Union auch ein gültiger Personalausweis oder vorläufiger Personalausweis (siehe Personalausweis) zugelassen.

Wir möchten Sie darüber in Kenntnis setzen, dass die Passbehörde keine verbindlichen Auskünfte über die geltenden Reisebestimmungen anderer ausländischer Staaten erteilen kann. Hierüber müssen sich Reisende bei den Behörden des Zielstaates erkundigen. (§ 1 Pkt. 1.1.2 Pass VwV)
Soweit die Passbehörde Informationen und Auskünfte des Auswärtigen Amtes  zur Verfügung stellt, kann für deren Richtigkeit und Aktualität keine Gewähr übernommen werden.
Verbindliche Informationen zu Einreisebestimmungen eines Landes erhalten Sie ausschließlich bei den jeweiligen Botschaften oder konsularischen Vertretungen in der Bundesrepublik Deutschland.

für Erwachsene:

  • persönliches Erscheinen des Antragstellers
  • ein aktuelles, biometrisches Passbild
  • wenn vorhanden: alter Reisepass / Kinderausweis / Kinderreisepass / Personalausweis
  • Die Reiseunterlagen (als Nachweis, dass die Zeit nicht für einen Expresspass reicht)

für Minderjährige:

  • persönliches Erscheinen des Kindes bzw. Jugendlichen
  • persönliches Erscheinen eines oder beider Sorgeberechtigten bei denen das Kind bzw. der Jugendliche seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat
  • ein aktuelles, biometrisches Passbild
  • wenn vorhanden: alter Reisepass / Personalausweis / Kinderausweis / Kinderreisepass
  • Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten
  • Personalausweis oder Pass aller Sorgeberechtigten
  • Bei nicht miteinander verheirateten Eltern: zusätzlich Sorgeerklärung nach § 1626 BGB
  • Die Reiseunterlagen (als Nachweis, dass die Zeit nicht für einen Expresspass reicht)
  • € 26,00 (max. 1 Jahr gültig)
https://serviceportal.ahlen.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/670/show
Gruppe 1.4 - Bürgerservice
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