Sie können im Bürgerservice einen Fischereischein erhalten oder einen solchen verlängern lassen, sofern Sie in Ahlen gemeldet sind.

Kinder ab dem 10. Lebensjahr bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres können ohne Prüfung unter Vorlage eines aktuellen Lichtbildes einen Jugendfischereischein erhalten; dieser ist für das laufende Jahr gültig. Die Erstbeantragung des Jugendfischereischeins ist nur durch die Eltern des Kindes möglich. Das Kind muss dabei anwesend sein.
Bei der Nutzung ist es erforderlich, dass ein erwachsener Fischereischeininhaber anwesend ist.

Ab dem 14. Lebensjahr können wir einen Jahres- und Fünfjahresschein ausstellen, hierfür muss neben dem Passbild auch ein Fischereiprüfungszeugnis vorgelegt werden.
Wenn Sie eine Fischereiprüfung ablegen möchten, wenden Sie sich bitte an die Untere Fischereibehörde (Kreis Warendorf).
Dort finden Sie alle notwendigen Informationen.

Für die Zweitschrift eines Fischereiprüfungszeugnisses wenden Sie sich bitte an die Untere Fischereibehörde (Kreis Warendorf).

Kosten

€ 8,00 Jugendfischereischein
€ 16,00 Jahresfischereischein
€ 48,00 Fünfjahresschein
€ 5,00 Ersatzfischereischein
Für Erstausstellung und Verlängerungen werden die gleichen Gebühren erhoben.