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AKTUELLER HINWEIS: Umstellung auf den digitalen Fischereischein zum 01.07.2026

Ab dem 1. Juli 2026 führt Nordrhein-Westfalen den digitalen Fischereischein „DigiFischDok“ ein.

  • Antragstellung künftig auch online möglich - vergünstige Gebühren siehe Kostenübersicht unten.
  • Neues, fälschungssicheres Format: Scheckkarte mit NFC-Chip und elektronischer Nachweis auf dem Smartphone.
  • Fischereischein wird auf Lebenszeit ausgestellt.
  • Fischereiabgabe bleibt bestehen (zahlbar wieder für 1 oder 5 Kalenderjahre) - Fischereischein gilt erst nach Zahlung der Abgabe für den jeweiligen Zeitraum.
  • Digitalisierung vor Ablauf des vorhandenen Fischereischeins: Vorsprache im Bürgerbüro einmalig für die erste Umstellung notwendig, um ihre Daten in das neue System zu überführen.
  • Kein vorzeitiger Umtauschzwang bei bereits ausgestellten Fischereischeinen: Gültigkeit bis zum Ende der jeweiligen Laufzeit bleibt bestehen; spätestens nach Ablauf ist eine einmalige Umstellung auf den neuen Fischereischein vorgesehen.
  • Wegfall Jugendfischereischein: Kinder und Jugendliche von 10 bis einschließlich 15 Jahren dürfen ohne eigenes Dokument angeln, wenn sie von einer volljährigen Person mit gültigem Fischereischein begleitet werden. Zur Identitäts- und Altersüberprüfung ist ein amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis/Reisepass) oder ein Schülerausweis mitzuführen.
  • Wichtig: Der Fischereischein enthält künftig kein Lichtbild und keine Wohnadresse. Daher ist bei der Ausübung der Fischerei immer ein amtlicher Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis) mitzuführen.
  • Bereits vor dem 1. Juli 2026 ausgestellte Fischereischeine behalten ihre Gültigkeit bis zum regulären Ablaufdatum. Nach Ablauf dieser Gültigkeit besteht hier für die Ausstellung des neuen Fischereischeins lediglich die Möglichkeit, diesen im Bürgerbürozu beantragen, da die „alten“ Fischereischeine bzw. Fischerprüfungszeugnisse auf Fälschungsmerkmale zu prüfen sind.

Die wichtigsten Fragen hat das MLV NRW in einer FAQ-Datei zusammengefasst: FAQ -digitaler Fischereischein

Hier können Sie den Fischeischein und die Fischereiabgabe online beantragen

 Fischereischein-Onlinedienst

Erforderliche Unterlagen

Bei Neuausstellung:

  • Prüfungszeugnis
  • ausländischer Fischereischein im Original
  • persönliches Erscheinen des Antragstellers

Verlängerung:

  • über 18 Jahre: Verlängerung mit Vollmacht möglich

Kosten

  • Scheckkarten-Fischereischein: 30,00 € (einmalig)
  • Fischereiabgaben 5 Jahre: 50,00 €
  • Fischereiabgaben 1 Jahr: 22,00 €
  • Ausländerfischereischein 1 Jahr: 32,00 € (keine Scheckkarte)