Sie können im Bürgerservice einen Fischereischein erhalten oder einen solchen verlängern lassen, sofern Sie in Ahlen gemeldet sind.

Kinder ab dem 10. Lebensjahr bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres können ohne Prüfung unter Vorlage eines aktuellen Lichtbildes einen Jugendfischereischein erhalten; dieser ist für das laufende Jahr gültig. Die Erstbeantragung des Jugendfischereischeins ist nur durch die Eltern des Kindes möglich. Das Kind muss dabei anwesend sein.
Bei der Nutzung ist es erforderlich, dass ein erwachsener Fischereischeininhaber anwesend ist. Fischereischeine können ab dem 01.12. bereits für das folgende Jahr verlängert werden.

Ab dem 14. Lebensjahr können wir einen Jahres- und Fünfjahresschein ausstellen, hierfür muss neben dem Passbild auch ein Fischereiprüfungszeugnis vorgelegt werden.
Wenn Sie eine Fischereiprüfung ablegen möchten, wenden Sie sich bitte an die Untere Fischereibehörde (Kreis Warendorf). Dort finden Sie alle notwendigen Informationen.

Für die Zweitschrift eines Fischereiprüfungszeugnisses wenden Sie sich bitte an die Untere Fischereibehörde (Kreis Warendorf).

Fischereischeine, die nicht in Ahlen ausgestellt wurden, müssen zwingend neu ausgestellt werden. Ebenso können zu veraltete Fischereischeine (z. B. letzte Verlängerung bereits 20 Jahre her oder Anschrift stimmt nicht mehr) nicht mehr verlängert werden.

Unterlagen

Bei Neuausstellung:

  • aktuelles Lichtbild
  • Prüfungszeugnis
  • ausländischer Fischereischein im Original
  • persönliches Erscheinen des Antragstellers

Verlängerung:

  • über 18 Jahre: Verlängerung mit Vollmacht möglich

Kosten

€ 8,00 Jugendfischereischein
€ 16,00 Jahresfischereischein
€ 48,00 Fünfjahresschein
€ 5,00 Ersatzfischereischein
Für Erstausstellung und Verlängerungen werden die gleichen Gebühren erhoben.