Von einigen Rentenversicherungsträgern – insbesondere wenn Sie eine Rente aus dem Ausland beziehen – wird häufig eine Lebensbescheinigung verlangt. In dieser Lebensbescheinigung wird belegt, dass eine Person zum Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung gelebt hat. Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Sofern keine persönliche Vorsprache möglich ist (z.B. aus gesundheitlichen Gründen), ist unter Vorlage einer Vollmacht die Ausstellung einer Lebensbescheinigung möglich, allerdings nur mit dem Zusatz, dass die Person "laut Eintrag im Melderegister" als lebend verzeichnet ist.

Die Rentenstelle übersendet Ihnen bei Bedarf einen entsprechenden Vordruck. Bringen Sie diesen bitte mit. Ansonsten bringen Sie bitte das Anschreiben des Rentenversicherungsträgers, der von Ihnen eine solche Bescheinigung verlangt, mit.

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • ggf. den Vordruck des Rentenversicherungsträgers

Kosten

  • Gebührenfrei