Gaststättenerlaubnis
Für den gewerbsmäßigen Betrieb einer Gaststätte mit Alkoholausschank ist eine Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz nötig. Diese Erlaubnis ist personen- und objektbezogen. Gewerbsmäßiges Betreiben einer Gaststätte liegt dann vor, wenn Getränke und/oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden.
Soll ein bestehender Gaststättenbetrieb in unveränderter Form und ohne nennenswerte Umbauten fortgeführt werden, kann nach erfolgter Antragstellung bis zur Erteilung der endgültigen Gaststättenerlaubnis eine vorläufige Gaststättenerlaubnis für zunächst einen Monat ausgestellt werden. Diese Frist kann aus wichtigem Grund verlängert werden.
Die beantragte Gaststättenerlaubnis wird nach Vorlage und Prüfung aller erforderlichen Unterlagen (wie z.B. Genehmigungen oder Stellungnahmen) erteilt werden. Bitte planen Sie für die Bearbeitungszeit ca. 3-4 Wochen ein. Erst nach Erhalt der Erlaubnisurkunde dürfen Sie den Gaststättenbetrieb eröffnen.
Unterlagen
Für die Bearbeitung der beantragten Erlaubnis sind die nachfolgend aufgeführten Unterlagen beizubringen:
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach dem GastG (4-fach)
- Pass/Ausweis; ggf. Vorlage der erforderlichen Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung
- Bei juristischen Personen (AG, GmbH und eingetragene Vereine):
- Vorlage eines Auszuges aus dem Handels- bzw. Vereinsregisters und des Gesellschaftsvertrages bzw. der Satzung
- Grundrisszeichnungen und Lagepläne und Betriebsbeschreibungen aller Betriebsräume (4-fach)
- Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer
- Bescheinigung des Gesundheitsamtes Warendorf (Tel. 02581/53 53 65) nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz (Belehrung für Beschäftigte im Lebensmittelgewerbe)
- Kopie des Miet- oder Pachtvertrages (evtl. Grundbuchauszug) bei Erteilung der Erlaubnis
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Aktuelles Führungszeugnis Belegart 0
- Unbedenklichkeitsbescheinigung zuständigen Finanzamtes
(für den/die Antragsteller/in und den Ehegatten, sofern der Antragsteller eine natürliche Person ist, ansonsten für alle vertretungsberechtigten Personen, sowie weitere auf die Geschäftsführung Einfluss nehmende Personen (z.B. Gesellschafter)
Kosten
Folgende Gebühren werden fällig:
Für die Erteilung einer Gaststättenerlaubnis wird eine Gebühr in Höhe von mindestens 600,00 € fällig.
Sollten Sie noch eine weitere Betriebsart (z.B. Gartenwirtschaft) beantragen, werden zusätzliche Gebühren fällig.
Die Gebühr zwecks Erteilung einer vorläufigen Gaststättenerlaubnis nach § 11 GastG beträgt 150,00 €.
Bei Antragstellung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes sind 25 % der voraussichtlich endgültigen Erlaubnisgebühr zu entrichten. Der Rest ist bei Empfang der Urkunde in bar zu zahlen. Bei Rücknahme oder Ablehnung des Antrages wird eine Gebühr nach der Verwaltungsgebührenordnung NRW erhoben.