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Informationen zur Gaststättenerlaubnis (Gestattung §12GastG )
Aus besonderem Anlass (zum Beispiel bei Straßenfesten, Umzügen, Märkten, Sportveranstaltungen und ähnlichem) kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen gestattet werden. Die Gestattung gilt nur für die Dauer und den Ort der Veranstaltung.

Erforderliche Unterlagen

Bitte reichen Sie einen formlosen Antrag oder die ausgefüllte Veranstaltungscheckliste ein (siehe Dokumente). Der formlose Antrag muss neben den Daten des Veranstalters auf jeden Fall Angaben enthalten über

  • den Anlass,
  • das Datum und die Dauer (von / bis),
  • die Uhrzeiten von / bis,
  • Anzahl der Ausschankstände,
  • Hinweis auf besondere Veranstaltungsteile, zum Beispiel Live-Musik,
  • Name, Vorname, Telefonnummer, Wohnanschrift der persönlich verantwortlichen Person

Der Antrag ist mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung einzureichen.

Kosten

Für die Erteilung einer Gestattung wird eine Gebühr in Höhe von 50,00 € je Ausschankstand fällig.