Informationen zur Gaststättenerlaubnis (Gestattung §12GastG )
Erlaubnis unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf.
Eine Gestattung ist nur aufgrund eines Antrages möglich (telefonisch reicht).
Aus besonderem Anlaß kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden. Dabei können dem Gewerbetreibenden Auflagen erteilt werden.
Eine Gestattung kannauch bei nichterwerbsmäßiger Betätigung durch Vereine oder Gesellschaften erforderlich sein, sofern hierfür die Vorraussetzungen des §23 Abs. 1 GastG vorliegen.

Unterlagen

Ausweispapiere

Kosten

  • 50,00 €