Informationen zur Umbettung von Leichen und der Asche von Verstorbenen

Umbettungen bedürfen der Genehmigung der örtlichen Ordnungsbehörde. Die Friedhofsverwaltung hat vorher eine Stellungnahme abzugeben. Die Kosten der Umbettung sind vom Antragsteller zu zahlen. 

Bitte senden Sie weitere Fragen oder Anregungen an die folgende E-Mail Adresse: fundbuero@stadt.ahlen.de

Unterlagen

  • Formloser schriftlicher Antrag mit Nachweis über den neuen Bestattungsort

Rechtsgrundlagen

Kosten

€ 25,00