Genehmigung zur Umbettung von Leichen und der Asche von Verstorbenen
Informationen zur Umbettung von Leichen und der Asche von Verstorbenen
Umbettungen bedürfen der Genehmigung der örtlichen Ordnungsbehörde. Die Friedhofsverwaltung hat vorher eine Stellungnahme abzugeben. Die Kosten der Umbettung sind vom Antragsteller zu zahlen.
Bitte senden Sie weitere Fragen oder Anregungen an die folgende E-Mail Adresse: fundbuero@stadt.ahlen.de
Unterlagen
- Formloser schriftlicher Antrag mit Nachweis über den neuen Bestattungsort
Rechtsgrundlagen
Kosten
€ 25,00