Ratten
Grundsätzlich ist der Grundstückseigentümer oder der sonstige Grundstücksberechtigte verpflichtet, Maßnahmen zur Rattenbekämpfung durchzuführen. Die Verantwortlichkeit der Bekämpfung dieser Schädlinge obliegt dem Eigentümer im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht. Ob der Eigentümer eine Fachfirma beauftragt oder die Bekämpfung mit Mitteln für den Privatgebrauch zugelassenen Rattenbekämpfungsmitteln selbst durchführt, obliegt seiner eigenen Verantwortung.
Sollte ein Rattenbefall auf städtischen Grundstücken festgestellt werden, muss dies grundsätzlich der Ordnungsbehörde telefonisch oder schriftlich mitgeteilt werden.
Grundsätzlich können folgende Hinweise gegeben werden, damit es erst gar nicht zu einem Rattenbefall kommt:
- Lebensmittelreste nicht über die Toilette oder den Ausguss entsorgen, da diese den Ratten in der Kanalisation und den Rohrsystemen als willkommene Nahrungsquelle dienen.
- Gekochtes Essen und tierische Abfälle sind nicht auf dem Komposthaufen zu entsorgen. Achten Sie hier insbesondere auf Erdlöcher, die von diesen Tieren in unmittelbarer Nähe gegraben werden.
- Biotonnen, Mülleimer und –beutel mit unsauberen Lebensmittelverpackungen locken immer wieder Ratten an. Daher sollten Müllbehältnisse aller Art immer fest verschlossen gehalten werden, beziehungsweise der Zugang zu diesen sollte verhindert werden.
- Stellen sie Müllsäcke, Mülltonnen und Müllcontainer deshalb auch immer erst am Tag der Abholung bzw. Leerung auf die Straße.
- Tierfütterungen locken grundsätzlich Ratten an. Daher sollte auch das Haustierfutter verschlossen aufbewahrt werden.
- Mangelnde Sauberkeit und übermäßige Fütterung in Tierstallungen und Käfigen begünstigt ebenso Rattenbefall.
- Kellerfenster und Türen, die nicht engmaschig vergittert sind, sollten geschlossen gehalten werden.
- Ein regelmäßiger Rückschnitt stark wuchernder Sträucher oder Bodendecker ist häufig sehr hilfreich, einer Einnistung der Ratten vorzubeugen.
Wenn Sie die richtigen Vorkehrungen schaffen, wird das Umfeld für Ratten unattraktiv und die ungebetenen Gäste werden sich erst gar nicht in Ihrer Nähe ansiedeln.