Getränkeschankanlagen
Informationen zur Getränkeschankanlagen
- Eine Getränkeschankanlage ist durch einen Sachkundigen für solche Anlagen aufzustellen und in Betrieb zu nehmen. Dies ist der Ordnungsbehörde mit den entsprechenden Formularen aus dem Betriebsbuch anzuzeigen.
- Die gültigen Bestimmungen der Technischen Regeln für Getränkeschankanlagen - TRSK 400 - für bestehende Altanlagen sind zu beachten (ausreichende Belüftung bzw. Gaswarneinrichtung für begehbare Getränke- und Grundstofflagerräume).
Unterlagen
- Das ordnungsgemäß vom Sachkundigen eingerichtete Betriebsbuch.