Beschwerden im ordnungsbehördlichen Bereich
Informationen zur Entgegennahme von Beschwerden im
ordnungsbehördlichen Bereich
Die Beschwerde kann schriftlich oder zur Niederschrift während der Dienststunden
erfolgen.
- Gegebenenfalls sind weitere Zeugen zu benennen.
- Beschwerden sollen zeitnah zum Tatzeitpunkt eingehen.