Bestätigung der Eignung des Aufstellortes für Geldspielgeräte
Informationen zur Bestätigung der Eignung des Aufstellortes für Geldspielgeräte
Rechtsgrundlagen allgemein
§33c Gewerbeordnung
Unterlagen
- Schriftlicher, prüffähiger Antrag
- Erlaubnis nach § 33c Abs.1 GewO zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit
Kosten
- Schank- und Speisewirtschaften € 500,00
- Spielhallen und ähnliche Gewerbe € 1.000,00